Bundesarbeitsgericht in Erfurt fällt wichtiges Grundsatzurteil
Verjährungsfristen für Urlaub – Dürfen nicht genutzte Urlaubstage von Arbeitnehmern verfallen?
Mit dieser Frage mussten sich in diesem Jahr auch die Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt beschäftigen.
Hintergrund war der Fall einer Steuerfachangestellten aus NRW. Die Frau hatte in fünf Jahren mehr als 100 Urlaubstage angesammelt.
Vor Gericht gab die Frau an, aufgrund des hohen Arbeitspensums nicht in der Lage gewesen zu sein, einen günstigen Zeitraum zum Einreichen des Urlaubs gefunden zu haben.
Die Gegenseite argumentierte dagegen, dass ein Großteil dieser Urlaubszeit jetzt verfallen wäre und die Angestellte keinen Anspruch auf Urlaub oder eine finanzielle Vergütung des Urlaubsanspruches hätte.
Dieser Sichtweise schlossen sich die Richter nicht an und fällten ein Urteil, welches die Rechte der Angestellten stärkte.
Der Richterspruch gilt als Grundsatzurteil
Über nicht in Anspruch genommene Urlaubstage sowie unbezahlte Überstunden entsteht in deutschen Betriebe nach wie vor am häufigsten Streit zwischen den Angestellten und ihren Vorgesetzten.
Das im Dezember ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird daher mit einem Grundsatzurteil gleichgesetzt.
Der Richterspruch des höchsten deutschen Arbeitsgerichts kann somit auch in zukünftigen Verfahren als Beweis für die eigene Position herangezogen werden.
Das Gericht hat im gleichen Urteil jedoch auch festgestellt, dass eine Verjährung rechtskräftig sein kann, wenn die Angestellten zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen wurden.
Im vorliegenden Fall waren diese Warnung vor einer Verjährung jedoch nicht ausgesprochen worden.
Unternehmen werden auf das Urteil reagieren – Verjährungsfristen für Urlaub
Ein Urteil dieser Art hinterlässt in der Regel auch in der Wirtschaft ein deutlich wahrnehmbares Echo.
Als Konsequenz werden zahlreiche Unternehmen interne Prüfungen vornehmen lassen, um das eigene Vorgehen zu prüfen. Korrekturen vorzunehmen schafft auf beiden Seiten mehr Klarheit und schützt somit auch die Firmen davor, sich einem Rechtsstreit mit einem der Angestellten aussetzen zu müssen.
Eine Verpflichtung zum Informieren der Angestellten besteht schon seit dem Jahr 2019. Wie der aktuelle Fall unter Beweis stellt, ist diese Praxis längst noch nicht in allen Bereichen der Wirtschaft angekommen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.