Mobilfunkkunden müssen mit steigenden Preisen rechnen
Mobilfunkpreise steigen im Frühjahr 2023 – Die Entwicklung der steigenden Preise greift ab 2023 auch auf die Kosten für die Nutzung mobiler Telefontarife über.
Der Anbieter Telefónica Deutschland hat in der zweiten Januarwoche angekündigt, die Preise für Mobilfunktarife anzuheben.
Telefonica ist auf dem deutschen Mobilfunkmarkt unter anderem mit Marken wie O2, Nettokom oder Blau vertreten.
Die Umsetzung der Preiserhöhungen sind für das Frühjahr dieses Jahres geplant.
Gerechnet wird mit einem Anstieg der Mobilfunkpreise bei diesen Anbietern um durchschnittlich 10 Prozent.
Nach Angaben von Telefónica Deutschland sollen die höheren Preise zunächst nur für den Abschluss neuer Verträge gelten.
Inwiefern eine spätere Erhöhung der Preise für Bestandskunden geplant sein, ließ das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.
Die höheren Preise sollen den Netzausbau finanzieren
Telefónica Deutschland machte in seiner Ankündigung zu den geplanten Preiserhöhungen auch deutlich, warum dieser Schritt notwendig geworden sei.
Als Grund wird die steigende Kostenbelastung durch den Netzausbau genannt.
Diese Kosten ließen sich nicht mehr bewältigen, ohne einen Teil davon auf die Kunden umzulegen.
Zu kämpfen hat die Branche obendrein mit den steigenden Stromkosten.
In Anbetracht dieser steigenden Belastungen sei es nicht mehr umsetzbar gewesen, die jetzt geltenden Preise weiter anzubieten.
Die Kunden müssten sich in diesem Punkt davon verabschieden, identische Preise zu den Vorjahren mit stetiger Erweiterung der Leistungen erwarten zu dürfen.
Bestandskunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu – Mobilfunkpreise steigen im Frühjahr 2023
Sollten sich die Preise auch für Bestandskunden erhöhen, steht diesen Personen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Kündigungsrecht beläuft sich insoweit nicht anders vereinbart auf einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen.
Mit der eingereichten Kündigung endet der Vertrag noch vor der Erhöhung und den Verbrauchern steht es frei, zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder sich einen günstigeren Tarif beim bestehenden Mobilfunkanbieter auszuwählen.
Die Kündigungen müssen schriftlich verfasst und den Anbietern vor dem Ablauf des Sonderkündigungsrechts zugestellt werden.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.