Bundesverfassungsgericht sieht Umwidmung aus Wirtschaftsstabilisierungsfonds als verfassungswidrig
Energiepreisbremse in Gefahr – Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußert Bedenken, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt auch die Energiepreisbremse beeinträchtigen könnte.
Das Gericht hat entschieden, dass die Umwidmung von Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), ursprünglich für die Bekämpfung der Corona-Pandemie genehmigt, für andere Zwecke wie die Modernisierung der Wirtschaft und den Klimaschutz verfassungswidrig ist.
Der Bundesrechnungshof hat erklärt, dass der Haushalt für 2023 und der Entwurf für 2024 problematisch seien. Ein zentrales Problem ist das Fehlen von 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds.
Verlagerung von Ausgaben verfassungswidrig
Die Bundesregierung könnte in einem Nachtragshaushalt für 2023 eine außerordentliche Notlage erklären, um eine höhere Verschuldung im Rahmen der Schuldenbremse zu ermöglichen.
Diese Notlage wurde bereits während der Corona-Pandemie und später zur Abfederung der Energiepreise infolge des Ukraine-Krieges geltend gemacht. Für letzteren Zweck wurden 200 Milliarden Euro bereitgestellt, die mehrheitlich in diesem Jahr ausgegeben wurden.
Jedoch könnte diese Ausgabenpraxis laut dem Bundesverfassungsgericht ebenfalls verfassungswidrig sein.
Überschreitung der zulässigen Neuverschuldung droht – Energiepreisbremse in Gefahr
Die Energiepreisbremse ist für viele Bürger von großer Wichtigkeit. Im Jahr 2023 wurden bereits 30 Milliarden Euro aus dem WSF für Energiehilfen ausgezahlt. Sollten diese Ausgaben im Haushalt 2023 verbucht werden, droht eine Überschreitung der zulässigen Neuverschuldung gemäß der Schuldenbremse.
Die Bundesregierung prüft nun die Aussetzung der Schuldenbremse als eine mögliche Lösung. Die FDP warnt jedoch vor der Gefahr einer neuen Klage, falls diese Maßnahme ergriffen wird.
Energiepreisbremse in Gefahr – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.