Bis 2026 soll Lohn- und Einkommenssteuer in drei Schritten angepasst werden
Anpassung Lohn- und Einkommenssteuer angekündigt – Bundesfinanzminister Christian Lindner hat ein umfassendes Programm zur Steuerentlastung angekündigt, das die Steuerzahler in Deutschland bis 2026 um rund 23 Milliarden Euro entlasten soll.
Die Anpassungen der Lohn- und Einkommensteuer sollen in drei Schritten erfolgen, beginnend ab dem Jahr 2024.
Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro
Rückwirkend zum 1. Januar 2024 soll der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen.
Diese Maßnahme soll eine Steuerentlastung von zwei Milliarden Euro bewirken.
Ab Januar 2025 ist eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro geplant.
Gleichzeitig erfolgt eine Verschiebung des Einkommensteuertarifs, was zu einer Steuerentlastung von acht Milliarden Euro im Jahr 2025 führen wird.
Für das Jahr 2026 ist eine Erhöhung des Grundfreibetrags um 252 Euro auf 12.336 Euro vorgesehen.
Zudem erfolgt eine erneute Verschiebung des Steuertarifs, wodurch der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.798 Euro greift.
Diese Änderungen sollen eine jährliche Steuerentlastung von 13,3 Milliarden Euro im Vergleich zu 2024 bewirken.
Kritik von den Grünen und der SPD – Anpassung Lohn- und Einkommenssteuer angekündigt
Die geplanten Steuerentlastungen stoßen jedoch auf Kritik seitens der Grünen und der SPD.
Die Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck bezeichnete die Steuersenkungen als unseriös, insbesondere angesichts der notwendigen Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur.
Sie argumentiert, dass die vorgeschlagenen Steuererleichterungen vor allem den wohlhabenderen Bevölkerungsschichten zugutekommen würden, anstatt gezielt jene zu entlasten, die es am dringendsten benötigen.
Christian Lindner betont hingegen, dass die Steuerentlastungen notwendig sind, um die Kaufkraft der Bürger zu stärken und die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen.
Die geplante Anpassung des Einkommensteuertarifs soll zudem die sogenannte kalte Progression abmildern, bei der Lohnsteigerungen durch höhere Steuersätze überproportional belastet werden.
Spitzensteuersatz Hintergrund – Anpassung Lohn- und Einkommenssteuer angekündigt
Der Spitzensteuersatz ist ein zentraler Begriff im deutschen Einkommensteuersystem. Er bezeichnet den höchsten prozentualen Steuersatz, der auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird. In Deutschland wurde der Spitzensteuersatz im Laufe der Jahre mehrfach angepasst und liegt derzeit bei 42 % für Einkommen ab einer bestimmten Grenze.
Für besonders hohe Einkommen gibt es zudem die sogenannte „Reichensteuer“, die einen noch höheren Satz von 45 % umfasst.
Die Einführung und Anpassung des Spitzensteuersatzes sind häufig Gegenstand politischer Diskussionen. Befürworter argumentieren, dass eine höhere Besteuerung von Spitzenverdienern zur Umverteilung von Wohlstand und zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beiträgt.
Kritiker hingegen warnen vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft, wie etwa der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte und einer geringeren Investitionsbereitschaft.
Trotz dieser Kontroversen bleibt der Spitzensteuersatz ein wesentliches Element der deutschen Steuerpolitik, das erheblich zur Finanzierung des Staates beiträgt und gleichzeitig soziale Gerechtigkeit anstrebt.
Anpassung Lohn- und Einkommenssteuer angekündigt – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.