UNO-Resolution zur Gleichberechtigung – Ein Meilenstein für Frauenrechte
31. März 1953: Die UNO bekräftigt Gleichberechtigung von Mann und Frau
UNO-Resolution Gleichberechtigung – Am 31. März 1953 verabschiedete die Vereinten Nationen (UNO) eine historische Resolution, die das Recht von Frauen auf politische Teilhabe bekräftigte.
17 Staaten unterzeichneten in New York die Erklärung, die Frauen weltweit das aktive und passive Wahlrecht garantieren sollte.
Zur damaligen Zeit war Gleichberechtigung keineswegs eine Selbstverständlichkeit.
In vielen Ländern waren Frauen von politischen Ämtern ausgeschlossen oder durften gar nicht wählen.
Die Resolution sollte diese Ungleichheiten abbauen und weltweit ein Zeichen für die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung setzen.
Politische Teilhabe für Frauen – ein ungleiches Bild
Die Resolution kam in einer Zeit, in der Frauenrechte von Land zu Land stark unterschiedlich waren:
- Von den 74 UNO-Mitgliedsstaaten hatten nur 35 Ländern das Frauenwahlrecht voll anerkannt.
- In vielen Staaten war das Wahlrecht für Frauen noch eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.
- Auch in Demokratien gab es rechtliche und gesellschaftliche Hürden, die Frauen von politischer Mitbestimmung ausschlossen.
Die Resolution von 1953 war daher ein wichtiger symbolischer Schritt, doch ihre praktische Umsetzung blieb eine Herausforderung.
Deutschland und die Gleichberechtigung – Ein langer Weg
In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) war die Gleichberechtigung theoretisch bereits mit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 festgelegt worden.
Artikel 3, Absatz 2 garantierte:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Doch in der Praxis hinkte die Gesetzgebung hinterher:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthielt weiterhin diskriminierende Regelungen.
- Frauen benötigten bis 1958 die Zustimmung ihres Ehemannes, um arbeiten zu dürfen.
- Der Mann hatte per Gesetz das entscheidende Wort in der Ehe und bei der Kindererziehung.
Erst 1957, also vier Jahre nach der UNO-Resolution, verabschiedete die Bundesrepublik das Gleichberechtigungsgesetz, das die rechtliche Unterordnung der Frau aufhob.

In der DDR hingegen war die Gleichstellung von Anfang an gesetzlich verankert.
Doch auch dort gab es tatsächliche Benachteiligungen:
Frauen arbeiteten zwar in vielen Berufen, doch die gesellschaftlichen Strukturen und traditionelle Rollenverteilungen blieben bestehen.
Der Einfluss der UNO-Resolution auf die Weltpolitik – UNO-Resolution Gleichberechtigung
Die UNO-Resolution von 1953 war ein wichtiger Impulsgeber für spätere rechtliche Fortschritte:
- Sie trug dazu bei, dass in den folgenden Jahrzehnten weitere Staaten das Frauenwahlrecht einführten.
- Sie legte den Grundstein für internationale Vereinbarungen wie die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979.
- Sie verstärkte den Druck auf Regierungen, rechtliche Diskriminierungen abzubauen und Frauen eine gleichberechtigte Rolle in Politik und Gesellschaft zu ermöglichen.
Ein wichtiger Schritt, aber kein sofortiger Durchbruch – UNO-Resolution Gleichberechtigung
Die UNO-Resolution vom 31. März 1953 war ein bedeutender Meilenstein für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Sie zeigte, dass das internationale Bewusstsein für Frauenrechte wuchs – doch die tatsächliche Umsetzung blieb eine langwierige und mühsame Aufgabe.
Bis heute kämpfen Frauen in vielen Ländern für gleiche politische und gesellschaftliche Rechte.
Die Resolution war ein Anfang, aber kein Endpunkt im Streben nach echter Gleichberechtigung.
UNO-Resolution Gleichberechtigung – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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