Brüssel (Berlin Morgen Zeitschrift) – Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Reformvorschlag vorgestellt, der strenge Altersgrenzen, erweiterte Jugendschutzmaßnahmen und elterliche Kontrollmechanismen für soziale Medien vorsieht. Ziel der Initiative ist es, Minderjährige vor den Risiken digitaler Plattformen wie Facebook, TikTok und Instagram zu schützen. Kritiker aus der Technologiebranche warnen jedoch vor rechtlichen Überschneidungen und potenziellen Datenschutzrisiken.
Die von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte Initiative sieht vor, den Zugang zu bestimmten sozialen Medien für Kinder unter 13 Jahren zu unterbinden. Gleichzeitig soll die Eröffnung eigenständiger persönlicher Konten erst ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich sein. Der Entwurf, der als Teil des sogenannten EU Kids Act erarbeitet wurde, reagiert auf weltweit wachsende Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen digitaler Medien auf die psychische Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Hintergrund und Kernpunkte der geplanten EU-Regulierung
Im Rahmen der vorgestellten Pläne sollen Minderjährige im Alter zwischen 13 und 15 Jahren soziale Medien nur über sogenannte Mini-Konten nutzen dürfen. Diese Konten müssen von Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichtet und verwaltet werden. Zudem sehen die Vorschriften vor, dass die Kontakte eingeschränkt und die tägliche Nutzung auf maximal eine Stunde begrenzt werden soll.
Für Kinder im Alter von drei bis 13 Jahren ist der Zugriff auf spezielle Videodienste vorgesehen, die altersgerecht gestaltet und ebenfalls durch Erwachsene kontrolliert werden müssen. Neben klassischen Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram, Facebook und YouTube erstrecken sich die geplanten Vorgaben auch auf Online-Spiele, Chatbots sowie Anwendungen mit künstlicher Intelligenz.
Kommissionspräsidentin von der Leyen betonte während einer Pressekonferenz, dass Kinder heute mit hochentwickelten Technologien interagieren, deren Design ursprünglich nicht auf das Wohlbefinden und die Entwicklung Minderjähriger ausgerichtet worden sei. Die Reform ziele darauf ab, im digitalen Raum ebenso klare Grenzen zu setzen, wie sie im realen Leben alltäglich sind.
Technische Vorgaben und Verpflichtungen für Plattformbetreiber
Der Gesetzgebungsentwurf enthält weitreichende technische Anforderungen an Betreiber von Online-Plattformen und App-Stores. Demnach sollen Unternehmen verpflichtet werden, suchtfördernde Mechanismen wie endloses Scrollen („Infinite Scrolling“), nächtliche Benachrichtigungen sowie auf Profilbildung basierende Empfehlungssysteme abzuschaffen.
Darüber hinaus sollen Profile Minderjähriger standardmäßig auf den Status „privat“ gestellt werden. Funktionen wie Standortdienste, die Nutzung der Kamera sowie des Mikrofons sollen für diese Konten deaktiviert sein. Plattformen und App-Stores stehen zudem in der Pflicht, wirksame Altersverifizierungssysteme einzurichten. Hierfür bringt die Europäische Kommission ein europäisches Verifikationswerkzeug ins Gespräch, das ohne die dauerhafte Speicherung von Ausweisdokumenten oder biometrischen Daten auskommen soll.
Ein zentraler Punkt des Vorschlags ist die Umkehr der Beweislast: Anbieter von Online-Diensten müssen künftig nachweisen, dass ihre Dienste bereits im Entwicklungsstadium nachweislich sicher für Minderjährige konzipiert wurden.
Internationale Einordnung und vergleichende Maßnahmen
Die europäischen Pläne reihen sich in eine globale Debatte ein. Ähnliche Regulierungsansätze und Vorschläge wurden in den vergangenen Monaten bereits in Ländern wie Australien, dem Vereinigten Königreich, China, Indien, der Türkei sowie in mehreren europäischen Staaten diskutiert oder auf den Weg gebracht. Ziel dieser weltweiten Initiativen ist es, den Jugendschutz im Internet angesichts steigender Nutzungszeiten und digitaler Risiken zu verschärfen.
Die Debatte in Europa greift dabei Forderungen auf, die von verschiedenen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Griechenland seit längerer Zeit an die Kommission herangetragen worden waren.
Kritik und Bedenken der Industrie
Die Pläne der Europäischen Kommission stoßen bei Wirtschafts- und Industrieverbänden auf deutliche Kritik. Der Non-Profit-Verband CCIA Europe, der führende Technologiekonzerne wie Google und Meta im europäischen Raum vertritt, äußerte erhebliche Bedenken hinsichtlich möglicher Datenschutzrisiken.
Daniel Friedlaender, Direktor von CCIA Europe, erklärte, dass die flächendeckende Erfassung von Altersdaten, Identitätsnachweisen sowie von Informationen, die Kinder mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten verknüpfen, unweigerlich ein lukratives Ziel für Cyberkriminelle darstellen werde. Zudem bemängelte der Verband, dass der geplante EU Kids Act rechtliche Überschneidungen und regulatorische Doppelstrukturen verursache, die den Schutz von Verbrauchern und Kindern letztlich schwächen statt stärken würden.
Der Legislativvorschlag wird im nächsten Schritt dem Europäischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung und Beratung vorgelegt. Die Beratungen im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens beginnen nach der offiziellen Einbringung

























