Brüssel (Berlin Morning Magazine) October 19, 2026) 16. Oktober 2026 – Deutschland und Frankreich haben eine bilaterale Vereinbarung getroffen, um eine Aufweichung des geplanten EU-Verbots von Neuwagen mit Verbrennungsmotor ab dem Jahr 2035 zu erwirken. Der gemeinsame Entwurf sieht vor, das Reduktionsziel für CO₂-Emissionen bis 2035 von 100 Prozent auf 90 Prozent zu senken, um Herstellern mehr Flexibilität einzuräumen. Zudem vereinbarten beide Nationen eine regionale Fertigungsinitiative unter Einbeziehung des Vereinigten Königreichs zur Sicherung der europäischen Industriestandorte.
Hintergründe der deutsch-französischen Automobilvereinbarung
Das bilaterale Abkommen ist die direkte Reaktion auf den anhaltenden wirtschaftlichen Druck, unter dem der europäische Automobilsektor steht. Zu den Hauptursachen zählen verschärfte globale Wettbewerbsbedingungen, steigende Produktionskosten sowie ein wachsender Marktanteil von Elektrofahrzeugen chinesischer Hersteller. Vor diesem Hintergrund führten Regierungsvertreter in Berlin und Paris intensive Konsultationen durch, um eine abgestimmte Strategie zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitiger Wahrung grundlegender Klimaziele zu erarbeiten.
Kernstück der erarbeiteten Vereinbarung ist eine Korrektur der Zeitpläne, die auf EU-Ebene festgelegt wurden. Gemäß der bisherigen Gesetzgebung der Europäischen Union galt ab 2035 ein vollständiges Reduktionsziel von 100 Prozent für die CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen, was einem faktischen Verkaufsverbot für neue Fahrzeuge mit fossilen Brennstoffen entsprach. Der neue Entwurf von Deutschland und Frankreich fordert stattdessen eine Zielvorgabe von 90 Prozent, wodurch Nischen- und Hybridtechnologien weiterhin zugelassen bleiben könnten.
Einbindung regionaler Lieferketten und externer Partner
Ein wesentlicher Bestandteil des Papiers sieht die Ausweitung der industriellen Zusammenarbeit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus vor. Die Verhandlungsteams beider Länder einigten sich darauf, das Vereinigte Königreich sowie unter bestimmten Voraussetzungen Norwegen in eine Kooperation im Rahmen eines „Made in Europe“-Programms einzubinden.
Diese Öffnung soll etablierte grenzüberschreitende Lieferketten sichern, die die Automobilstandorte des Kontinents miteinander verbinden. Regierungsvertreter betonten, dass die Aufrechterhaltung der Handelsbeziehungen zu Nicht-EU-Staaten wie dem Vereinigten Königreich essenziell sei, um die Produktionskapazitäten und Arbeitsplätze in der gesamten europäischen Fertigungslandschaft zu schützen.
Institutioneller Entscheidungsprozess und gesetzlicher Rahmen
Da es sich bei dem Abkommen um eine bilaterale Initiative zwischen Deutschland und Frankreich handelt, führt die Vereinbarung nicht automatisch zu einer Änderung des geltenden EU-Rechts. Der vereinbarte Text muss nun die formellen Prüfungs- und Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene durchlaufen, bevor rechtlich bindende Anpassungen in Kraft treten können.
Das Papier bildet die Grundlage für anstehende Debatten im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union. Für eine endgültige Änderung der Zielvorgaben für 2035 ist ein Konsens zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erforderlich.



























