Darauf müssen Reisende innerhalb der EU ab Februar achten
EU Reise-Regeln – Sowohl Pendler, die in einem Nachbarland arbeiten als auch andere Reisende müssen in diesen Tagen mehr als nur an den Inhalt des Koffers sowie ein gültiges Ausweisdokument achten.
Reisen innerhalb der Europäischen Union hängen auch davon ab, ob Reisende geimpft, genesen oder getestet sind.
Ab dem 1. Februar hat sich die EU auf einheitliche Reiseregelungen verständigt.
Als vollständig geimpft gelten ausschließlich Reisende, die eine Boosterimpfung nachweisen können.
Diese Personen können reisen, ohne einen Test vorzuweisen.
An Februar liegt es somit ganz in der Verantwortung der geboosterten Reisenden selbst bei einer vorliegenden Infektion mit dem Coronavirus auf eine Reise zu verzichten.
Die Ausreise aus Deutschland oder die Einreise in einen anderen EU-Mitgliedsstaat kann beim Verdacht einer Infektion nicht untersagt werden.
Ungeimpfte EU Bürger haben ebenfalls das Recht zu reisen. Jedoch unterliegen diese Menschen deutlich strengeren Regeln.
Der Schlüssel für den Grenzübergang stellt ein negativ ausfallender Antigen-Schnelltest oder PCR-Test dar.
Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden und der PCR-Test nicht mehr als 3 Tage zurückliegen.
Einige EU-Länder haben zudem eine verpflichtende Quarantäne für Ungeimpfte verhängt.
Dazu gehören zum Beispiel Österreich und Italien.
Grundimmunisierte sind den Ungeimpften gleichgestellt – EU Reise-Regeln
Menschen, die bisher zweimal geimpft, aber noch nicht geboostert sind, erhalten in Bezug auf Reisen innerhalb der EU den gleichen Status als ungeimpfte Reisende. Das gilt auch für Personen, die aufgrund der Dauer der zurückliegenden zweiten Impfung noch nicht für einen Booster in Betracht kommen.
Vor Reiseantritt sowie der Rückreise ist somit ein Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mit negativem Ergebnis vorzulegen. Eine weitere Ausnahme erhalten nachweislich genesene Personen. Für sechs Monate müssen diese Personen bei Reisen keinen Testnachweis vorlegen.
Über die Notfallbremse können EU-Länder eigene Regeln festlegen
Neben den allgemeinen Reiseempfehlungen innerhalb der EU gibt es für Länder mit der Notfallbremse auch eine Möglichkeit eigenständige Regeln aufzustellen. Diese Option besteht zum Beispiel im Fall eines sprunghaften Anstiegs an Infektionen innerhalb eines EU-Landes. Möglich ist sowohl eine beschränkte Einreise in dieses Land als auch erweiterte Testverfahren und Quarantäne, um die Verbreitung weiterer Mutationen des Coronavirus regional einzudämmen.
Reisende müssen daher auch 2022 damit rechnen, bis zum Tag der Reise selbstständig darauf zu achten, welche Änderungen aktuell gelten.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.