Grundsteuer wird sich in den kommenden Jahren verändern
Grundsteuer 2022 – Eigentümer in Deutschland müssen für die Reform der Grundsteuer 2022 eine neue Steuererklärung abgeben.
Gravierende Änderungen kommen also auf Hausbesitzer sowie Eigentümer zu.
Die Hintergründe
Bereits seit vielen Jahren wird die Grundsteuer auf der gleichen Formel erhoben. Doch die Formel soll neu berechnet werden, dafür hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2018 mit ihrem Entscheid den Anstoß zur Reform der Grundsteuer gegeben.
Doch bevor es zur Neuberechnung der Grundsteuer kommen kann, sind die Bürger sowie Bürgerinnen in der Pflicht. Sie erhalten in diesem Jahr bundesweit Post vom Finanzamt und werden aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.
Neuberechnung dauert einige Jahre – Grundsteuer 2022
In der Steuererklärung werden die Bürger und Bürgerinnen aufgefordert, viele Informationen preiszugeben, die für die Neuberechnung vonnöten sind. Doch bis es letztendlich zur Erhebung der neuen Grundsteuer kommt, werden noch ein paar Jahre ins Land ziehen.
Aber zum Jahreswechsel 2025 verliert die alte Berechnungsgrundlage ihre Gültigkeit – ein Urteil des Bundesgerichts.
Abgabefrist im Oktober 2022
Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer eines Grundstücks war, muss die Steuererklärung für die Grundsteuer 2022 abgeben.
Am 31. Oktober 2022 verstreicht die Frist, d. h. bis zu diesem Datum müssen die Eigentümer die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben.
Das fließt in die Neuberechnung ein
Für die Berechnung des Grundsteuerwerts werden folgende Faktoren berücksichtigt: der Bodenrichtwert, die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche, die Grundstücksart sowie das Alter des Gebäudes.
Weitere dienliche Informationen könnten ebenfalls mit einließen, z. B. je nachdem wie das Grundstück genutzt wird.
Grundsteuer C kommt – Grundsteuer 2022
Die Grundsteuer Reform 2022 zielt darauf ab, die Steuerlast künftig gerechter zu verteilen. Der Wert von Gebäuden und Grundstücken entwickelte sich in den letzten Jahren im Westen als auch im Osten unterschiedlich. Dadurch kam es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen.
Neben den bekannten Kategorien Grundsteuer A (agrarische Nutzung) und Grundsteuer B (bauliche Nutzung) soll es zukünftig noch die Grundsteuer C für baureife Grundstücke geben.
In dieser neuen Steuerklasse finden sich Eigentümer, die Grundstücke bebauen, statt sie zu Brachflächen verkommen zu lassen. Indirekt trägt die Reform dazu bei, Grundstücksspekulationen zu vermeiden.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.