Asylleistungen für Dublin-Fälle: Kritik an Umsetzung wächst
Asylleistungen für Dublin-Fälle – Die Bundesregierung hatte bereits im vergangenen Jahr beschlossen, Sozialleistungen für sogenannte „Dublin-Flüchtlinge“ deutlich einzuschränken.
Doch die Umsetzung vor Ort wirft zunehmend rechtliche und organisatorische Fragen auf.
Kürzungen in der Praxis – Beispiel Baden-Baden
Zu Jahresbeginn kürzte die Stadt Baden-Baden zwei türkischen Asylbewerberinnen die staatlichen Leistungen.
Die beiden Frauen wurden aufgefordert, ihre Zimmer in einer Unterkunft innerhalb von drei Tagen zu räumen – noch bevor die Türschlösser ausgetauscht wurden.
Der Grund: Sie seien laut Dublin-Verordnung verpflichtet, in Kroatien Asyl zu beantragen, da sie über dieses Land nach Deutschland eingereist waren.
Die Stadt folgt damit einer Regelung, die seit Oktober 2024 bundesweit gilt:
Menschen, deren Asylverfahren eigentlich in einem anderen EU-Staat durchgeführt werden muss, haben in Deutschland kaum noch Anspruch auf Unterstützung. Lediglich eine zweiwöchige Überbrückungshilfe ist vorgesehen.
Rechtsunsicherheit trotz klarer Gesetzeslage
Wie häufig diese Regelung bundesweit tatsächlich angewendet wird, ist unklar – es fehlt an einer einheitlichen Statistik. Viele juristische Stimmen halten die Maßnahme zudem für problematisch.
So argumentieren Gerichte und Verfassungsrechtler, dass ein vollständiger Leistungsausschluss gegen deutsches Grundgesetz und europäisches Recht verstoßen könnte.

Auch das Bundesinnenministerium räumt Unsicherheiten ein:
In einem internen Schreiben beschreibt es, unter welchen Bedingungen Leistungen auch über die gesetzlich vorgesehenen zwei Wochen hinaus gewährt werden können.
Der Fall Solingen und politische Reaktionen
Ein tödlicher Angriff in Solingen im Sommer 2024 sorgte für zusätzlichen Druck auf die Bundesregierung.
Der mutmaßliche Täter hätte laut Dublin-Regelung bereits nach Bulgarien abgeschoben werden sollen.
Die damalige Ampelregierung – insbesondere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) – reagierten mit einer Gesetzesverschärfung:
Seit dem 31. Oktober 2024 können anerkannte Dublin-Fälle nur noch auf Rückkehrhilfe hoffen. Geldleistungen sind ausgeschlossen – es gibt nur noch Sachleistungen, etwa Unterkunft und Verpflegung.
Kommunen fordern Klarheit – Kritik an Kommunikation – Asylleistungen für Dublin-Fälle
Besonders die Länder und Kommunen fordern mehr Klarheit bei der praktischen Umsetzung.
In einem Brief vom Februar 2025 räumt das Bundesinnenministerium selbst ein, dass die aktuelle Lage „mehrere mögliche Auslegungen“ zulässt.
Besonders kompliziert sei der Überstellungsprozess innerhalb der EU – eine freiwillige Ausreise innerhalb von zwei Wochen sei in der Praxis kaum realistisch.
Dennoch suggerierten öffentliche Aussagen bislang etwas anderes.
Schon während der Gesetzesdebatte warnten viele Beobachter davor, dass genau diese rechtliche und praktische Unsicherheit eintreten könnte.
Asylleistungen für Dublin-Fälle – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.