Bundestag führt Beratung zum selbstbestimmten Sterben
Bundestag berät über Sterbehilfe – Gibt es ein Recht, über den Zeitpunkt seines Ablebens selbst bestimmen zu dürfen?
Diese Frage in Verbindung mit dem Thema Sterbehilfe wird nicht nur in der Öffentlichkeit diskutiert.
Seit Jahrzehnten versucht auch die Politik für dieses sensible Thema einen Lösungsansatz zu entwickeln.
In dieser Woche fand eine erneute Debatte im Bundestag statt.
In Anbetracht vorheriger Debatten, wie vor der Abstimmung zur gescheiterten Impfpflicht, wurden die Reden im Bundestag mit Spannung erwartet.
Die an der Debatte teilnehmenden Abgeordneten des Bundestages bewiesen beim Thema Sterbehilfe ein weitaus größeres Taktgefühl.
Die Reden waren infolgedessen von beiden Seiten von Mitgefühl für die Betroffenen geprägt.
Die vorgebrachten Argumente bleiben weitgehend identisch, wodurch es nach wie vor schwierig erscheint eine gemeinsame Ebene zu finden.
In der Diskussion herrschte kein Fraktionszwang – Bundestag berät über Sterbehilfe
Die Abgeordneten der verschiedenen Parteien im Bundestag konnten sich frei zu diesem Thema äußern.
Der ansonsten nicht unübliche Fraktionszwang innerhalb der Debatten im Deutschen Bundestag wurde für dieses Thema ausgeblendet.
Eine Seite des Arguments führt nach wie vor an, endlich eine verlässliche Regelung in das deutsche Recht aufzunehmen.
Dem gegenüberstehen Meinungen, die es für erforderlich halten, das selbstbestimmte Sterben nicht zu einem Politikum zu erklären.
Zwischen diesen beiden Standpunkten standen in dieser Debatte auch etliche Abgeordnete, die sich eine differenzierte Meinung gebildet haben und mehr an einer nachhaltigen Lösung interessiert sind.
Ausgelöst wurde die Debatte durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes
Auslöser der aktuellen Debatte im Bundestag war ein Urteil des Verfassungsgerichts. Gefallen ist dieses Urteil im Jahr 2020. Gekippt wurde darin das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Seit diesem Zeitpunkt befinden sich Befürworter und Gegner der aktiven Sterbehilfe weiterhin in einer rechtlichen Grauzone.
Die Debatte soll ausloten, inwieweit Mehrheiten vorhanden wären, um gesetzliche Neuregelungen voranzutreiben.
Bislang ist nicht absehbar, in welcher Form die deutsche Politik auf dieses Urteil reagieren wird.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.