Kassenbeiträge unbezahlbar
Kassenbeiträge unbezahlbar – Derzeit zieht die Zitation eines Bundeswirtschaftsministerium-Gutachtens in der Mittwochausgabe der FAZ erhöhte Aufmerksamkeit auf sich.
Demnach kann die bis 2040 steigende Anzahl von Leistungsbeziehern deutliche Auswirkungen auf den Beitragssatz der Pflegeversicherung haben – von derzeit 3,05 Prozent auf bis zu 5% des Bruttolohns. Summarisch könnte so der Gesamtbeitragssatz auf bis zu 49 bis 53% steigen.
Monetarisch hat dies bei einer angenommenen Steigerung auf 49% eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler mit 140 Mrd. Euro im Jahr zur Folge.
Soweit die zugrunde liegenden Zahlen. Neben den verständlichen Reaktionen der medialen Aufmerksamkeit können noch weitergehende Erkenntnisse gewonnen werden.
Das Dilemma der umlagefinanzierten Renten- und Krankenkassenbeiträge verkompliziert den Diskurs erheblich.
Unterschiedliche Rentabilitätsmaße ohne Ersichtlichkeit der unterschiedlichen methodischen Werkzeuge wie bei der Einordnung von Inflation und der Aggregationsebene verzerren die korrekte Rezeption.
Auch die Einordnung der GKV-Finanzreform scheint derzeit im öffentlichen Diskurs kaum Berücksichtigung zu finden. Nach derzeitigem Stand wird die Nutzung der Finanzreserven der Krankenkassen zur Stabiliserung der Beitragssätze erhebliche Auswirkungen nach sich ziehen. Das Aufzehren der Rücklagen sensibilisert das System zusätzlich für eruptive Ereignisse.
Die Erhöhung des Bundeszuschusses um 2 Mrd. Euro erreicht zwar buchhalterische Deckung, unterstreicht im Grunde jedoch die fehlende Kraft des Systems zum Selbsterhalt
Der Bund wird ein Darlehen von 1 Mrd. Euro gewähren. Zinsfrei – dennoch eine Prokrastinierung von Verantwortung an die kommenden Zahlungsverpflichteten.
Schließlich wird nach Einordnung des GKV-Schätzerkreises der Zusatzbeitragssatz um weitere 0,3% steigen.
Neben dem alarmierenden Anstieg der Belastung der Bürger durch die Beitragssätze gilt es grundsätzliche Destabilisatoren zu erkennen. Im eigentlichen, derzeit vielzitierten Gutachten wird darauf hingewiesen das eine Begrenzung der Ausfallrisiken vorgenommen werden muß.
Hier ist ein qualitativ hochwertiger Arbeitsprozess von Legislative und Judikative zu bedingen. Der staatliche Zugriff auf die Kapitalvermögen muß eingegrenzt werden.
Der Rückkehr zum nur scheinbar Verheißung versprechenden Umlageverfahren muß vorgebeugt werden. Die schon jetzt scheinbar unabwendbare Hinzuziehung der privaten Vorsorge als zusätzliches Tragwerk zur gesetzlich Verpflichteten verlangt ebenfalls ordnungspolitische Eingriffe.
Auch die Altenpflege unbezahlbar
Hier sind Transaktionskosten ein erheblich destabilisierndes Element.
Die deutlich makroskopische Neigung der allgemeinen Berichterstattung und der daraus entstehende Fokus auf steigende Belastung unserer Bürger engt offenbar die verständige Durchdringung des Themenkomplexes in notwendige Tiefen ein.
Mögen die Zahlen bedenklich sein – Reform und systemische Folgen müssen mitgedacht werden.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
Was ist der GKV Spitzenverband?
Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.