Gewaltiger Widerstand gegen geplante Grundsteuer
Grundsteuer Widerstand – Die neue Grundsteuer kommt – doch es gibt erheblichen Widerstand aus den Reihen der Bevölkerung.
Experten rechnen damit, dass sage und schreibe 1,5 Millionen Deutsche die Bescheide für die Grundsteuer ablehnen wollen.
Zu diesen Schritt raten auch viele Juristen, da es in der aktuellen Form der geplanten Grundsteuererhebung noch viele Unklarheiten gibt.
Was können die Deutschen dagegen tun?
Einspruch nicht mehr lange möglich – Grundsteuer Widerstand
Die Zeit rennt für diejenigen, die Einspruch einlegen wollen.
Insgesamt werden drei Bescheide zugesendet. Wer aber nicht bereits beim ersten Einspruch einlegt, wird mit leeren Karten nach Hause gehen.
Das Problem ist, dass viele Menschen denken, dass es im ersten Bescheid bereits direkt um die Grundsteuer geht.
Falsch gedacht aber.
Grundsteuermessbetrag Grundlage für Grundsteuer – Der erste Bescheid enthält tatsächlich nur den Grundsteuermessbetrag.
Was das bedeutet?
![Grundsteuer Widerstand Grundsteuer Widerstand](http://berlinmorgen.de/wp-content/uploads/2023/03/Grundsteuer-Widerstand.jpg)
Er spiegelt den Wert der Immobilie wider, die dann die Grundlage für die spätere Grundsteuer bildet.
2024 kommen erst die Hebesätze – Großes Problem aber ist, dass die Gemeinden erst 2024 die Hebesätze bestimmen werden. Bis dahin werden die Eigentümer im Unklaren sein, wie hoch die Grundsteuer denn überhaupt sein wird.
Dies stört viele Deutsche, denn sie wissen gar nicht, wie viel sie bezahlen werden.
Und viele werden dies wahrscheinlich auch nicht zahlen können, insbesondere in einer Zeit, wo eine hohe Inflation herrscht und auch Zwangssanierungen geplant sind, die vielen zusätzlich ein Loch in die Kasse fressen wird.
Datenerhebung ausschließlich online – Interessant ist aber auch, dass die Daten für die Grundsteuer ausschließlich online erheben werden, gegen die sich vor allem ältere Menschen vehement wehren. Digitalisierung auf Bundesebene eben.
Grundsteuer wird kommen – ob man will oder nicht
Die Grundsteuer wird voraussichtlich ab dem Jahr 2025 für die nächsten sieben Jahre festgesetzt. Wem dies überhaupt nicht gefällt, sollte schleunigst Einspruch einlegen, bevor der Zug komplett abgefahren ist.
Der Einspruch sollte unbedingt gleichzeitig mit einem Antrag auf Ruhen des Verfahrens unter Hinweis auf bereits anhängige Klagen verbunden werden, wie es von Juristen empfohlen wird.
Behördendeutsch muss halt mit Behördendeutsch gekontert werden.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
Servus, ich finde dies ist ein interessanter Eintrag. Ich würde mir davon wünschen. Herzliche Grüße