Besserverdienende sollen kein Elterngeld mehr erhalten
Elterngeld Kürzung – Im Zuge der Verhandlungen um den Bundeshaushalt 2024 und der notwendigen Einhaltung der Schuldenbremse plant das Familienministerium weitreichende Änderungen beim Elterngeld.
Diese Vorgehensweise ist Teil des umfassenden Sparprogramms, das den Bundeshaushalt konsolidieren soll.
Im Rahmen des Sparprogramms ist vorgesehen, dass das Elterngeld für Besserverdienende gestrichen wird.
Die Einkommensgrenze, ab der Paare keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, soll drastisch von derzeit 300.000 Euro auf 150.000 Euro gesenkt werden.
Es handelt sich dabei konkret um das zu versteuernde Einkommen.
Bezogen auf das Bruttoeinkommen sind somit alle Paare betroffen, die jährlich zwischen 180.000 und 200.000 Euro gemeinsam verdienen.
Scharfe Kritik von Finanzminister Lindner
Finanzminister Christian Lindner äußerte scharfe Kritik am Vorhaben des Familienministeriums.
Seiner Ansicht nach, so Lindner, sollte das Familienministerium seinen Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts anders leisten, wenn selbst die zuständige Ministerin Lisa Paus nicht von der geplanten Änderung überzeugt ist.
![Elterngeld Kürzung Elterngeld Kürzung](http://berlinmorgen.de/wp-content/uploads/2023/07/Elterngeld-Kuerzung.jpg)
Lindner reagierte damit auf Bedenken, die Familienministerin Paus geäußert hatte.
Die FDP stellt sich entschieden gegen das Vorhaben, die Einkommensgrenze beim Elterngeld zu senken.
Sie kritisiert das geplante Vorhaben und hält es für unangemessen, an dieser Stelle den Rotstift anzusetzen.
60.000 Familien offiziell betroffen, Dunkelziffer höher – Elterngeld Kürzung
Nach Schätzungen von Familienministerin Paus werden voraussichtlich 60.000 Familien von der Änderung betroffen sein und hätten dann keinen Anspruch mehr auf Elterngeld.
Das entspricht etwa 5 Prozent aller Elterngeldbeziehenden. Die Neuregelung soll ab 2024 in Kraft treten.
Allerdings gibt es Berichte, die davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl der betroffenen Familien deutlich höher sein könnte als vom Familienministerium angenommen.
Die Schätzungen des Ministeriums berücksichtigen nur Paare, die bereits Kinder haben. Würde man jedoch auch jene Paare einbeziehen, die noch Kinder bekommen könnten, so steigt die Zahl der potenziell Betroffenen auf bis zu 435.000 Paare unter 50 Jahren an.
Zwar wäre dies noch immer ein relativ kleiner Anteil, allerdings würde die Maßnahme dann nicht nur Besserverdienende treffen.
Elterngeld Kürzung – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
„Allerdings gibt es Berichte, die davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl der betroffenen Familien deutlich höher sein könnte als vom Familienministerium angenommen.“
Wie kann eine Zahl die Eigenschaft besitzen, „tatsächlich“ zu sein? Das ist unmöglich, den Zahlen tun nichts. Es gibt keine „tatsächlichen“ Zahlen, sondern nur genaue oder ungenaue, geschätzte oder ungefähre usw.
Dieser schlampige Umgang mit Adjektiven ist zum Haare raufen. Dadurch, dass die Zahl im Satzverlauf später als „deutlich höher“ beschrieben wird, ergibt sich zudem eine Verdopplung der Information.
Bedeutet: Vor der Zahl ist ein Adjektiv unnötig und es ändert sich absolut nichts an der Satzaussage, wenn es heißt:
„Allerdings gibt es Berichte, die davon ausgehen, dass die Zahl der betroffenen Familien deutlich höher sein könnte als vom Familienministerium angenommen.“