Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei werden
EU Sanierungspflicht – Die EU sieht vor, eine Gebäuderichtlinie in Kraft zu setzen, die eine Pflicht zur energetischen Sanierung von Gebäuden auf ein bestimmtes Effizienzniveau vorschreibt.
Unter den geplanten Regeln sollen Neubauten ab dem Jahr 2028 als Gebäude der höchsten Effizienzklasse klassifiziert und emissionsfrei sein.
Emissionsfreiheit bedeutet hierbei, dass der Energiebedarf des Gebäudes ausschließlich durch erneuerbare Energien gedeckt wird, eine entscheidende Entwicklung hin zu einer grüneren und nachhaltigeren Gebäudeinfrastruktur.
Bestandsgebäude sollen bis 2050 klimaneutral werden
Für Bestandsgebäude sieht die geplante EU-Richtlinie eine stufenweise Verbesserung vor.
Bis 2030 sollen diese Gebäude mindestens die Effizienzklasse G erreichen, bis 2033 Klasse D.
Das ultimative Ziel ist es, bis 2050 sämtliche Bestandsgebäude in der EU auf den Status der Klimaneutralität zu heben, d.h., dass sie vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Einführung der geplanten Richtlinie würde zu strengeren Dämmpflichten für Gebäude führen.
Diese Maßnahme würde nicht nur dazu beitragen, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen zu senken, sondern auch die Wärme- und Kälteeffizienz von Gebäuden verbessern.
Gegenwärtig befindet sich die Richtlinie noch in Verhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem EU-Rat.
Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass sie das Ziel verfolgt, lebensnahe Regelungen zu finden.
Das bedeutet, dass sie einerseits die Klimaneutralität gewährleisten möchte, andererseits jedoch niemanden mit unrealistischen Anforderungen überfordern will.
Neun Energieeffizienzklassen in Deutschland – EU Sanierungspflicht
In Deutschland gibt es nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz insgesamt neun Energieeffizienzklassen, die von A+ (höchste Effizienz) bis H (geringste Effizienz) reichen.
Die Einstufung basiert auf der Menge an Energie, die für das Heizen und Kühlen des Gebäudes aufgewendet werden muss.
Ein Gebäude der Klasse A+ benötigt lediglich 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche pro Jahr, während ein Gebäude der Klasse H mehr als 250 Kilowattstunden verbraucht.
Für eine Einstufung in die Klasse A muss das Gebäude bestimmte Kriterien erfüllen:
Die Heizung muss mit umweltfreundlichen Energiequellen wie Erdwärme, Solarenergie oder Abwärme betrieben werden, das Gebäude muss ordnungsgemäß gedämmt sein und es muss eine Lüftungsanlage installiert sein, die die feuchte Luft aus dem Gebäude leitet.
EU Sanierungspflicht – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.