Großstädte müssen bis 2026 Wärmepläne vorlegen – Gemeinden bis 2028
Kommunale Wärmeplanung beschlossen – Der Bundesrat hat das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gebilligt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen, trotz eines Antrags Bayerns.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung zu fördern und fordert Städte und Gemeinden auf, entsprechende Wärmepläne zu erstellen.
Die Länder fordern vom Bund mehr finanzielle Unterstützung für die Wärmeplanung, da die derzeit vorgesehenen Mittel als nicht ausreichend angesehen werden.
Der Deutsche Städtetag drängt auf eine schnelle Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene, da ohne entsprechende Landesgesetze keine notwendigen Daten erhoben werden können.
Nach dem neuen Gesetz müssen Großstädte bis Ende Juni 2026 und kleinere Städte und Gemeinden bis Ende Juni 2028 ihre Wärmepläne vorlegen.
Diese Pläne regeln, dass Hauseigentümer bei neuen Heizungsanlagen in Neubaugebieten ab 2024 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen.
Geywitz: Hauseigentümer brauchen Klarheit
Bundesbauministerin Klara Geywitz hebt hervor, dass Hauseigentümer Klarheit benötigen, ob sie an zentrale Fernwärme- oder Nahwärmenetze angeschlossen werden oder eigene dezentrale Lösungen finden müssen.
Im Gesetzentwurf ist kein Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze vorgesehen.
Bund steuert 500 Millionen Euro dazu – Kommunale Wärmeplanung beschlossen
Der Bund unterstützt die Wärmeplanung der Kommunen mit 500 Millionen Euro, es gibt jedoch Forderungen nach einer Verstetigung und Ausweitung dieser Förderung.
Kommunale Wärmeplanung beschlossen – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.