Das Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH)
Verbot Islamisches Zentrum Hamburg – Das Bundesinnenministerium hat ein bedeutendes Verbot verhängt: Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), welches die „Blaue Moschee“ betreibt, wurde geschlossen.
Die Gründe sind schwerwiegend: Terrorismusunterstützung und Verstoße gegen die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland.
Polizeiaktionen und Beschlagnahmungen in mehreren Bundesländern
Im Zuge der Verbotsmaßnahmen wurden in acht Bundesländern am Morgen Polizeieinsätze durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 53 Objekte durchsucht, darunter Moscheen und Vereinsräume.
Material und Vermögen wurden beschlagnahmt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser ging gegen fünf weitere Vereine vor, die als Teilorganisationen des IZH gelten.
Warum wurde das IZH verboten?
Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass das IZH gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoße und antisemitische sowie antiisraelische Hetze verbreite.
Vertreter der Moschee sollen in der Vergangenheit Gewalttaten von Terrororganisationen wie Hamas verherrlicht und verbotene terroristische Organisationen wie Hisbollah unterstützt haben.
Aggressiver Antisemitismus und Israelfeindlichkeit
Wie aus der mehr als 200 Seiten umfassenden Verbotsverfügung hervorgeht, propagiert das IZH einen aggressiven Antisemitismus und eine massive Israelfeindlichkeit, was gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstößt.
Der Verein verbreitete zudem die Ideologie des totalitären Islamismus, wie ihn das iranische Regime vertritt.
Der Vorwurf der Terrorismusunterstützung
Ein wesentlicher Bestandteil des Verbots ist der strafrechtliche Vorwurf der Terrorismusunterstützung.
Dem IZH wird vorgeworfen, die in Deutschland verbotene Terrororganisation Hisbollah unterstützt zu haben, etwa durch Anwerbung von Personen und das Sammeln von Spendengeldern.
Historischer Kontext und Verbindungen zum Iran
Das IZH, eine der zentralen Institutionen der schiitischen Religionsgemeinschaft in Europa, wurde 1953 gegründet, finanziert von Exil-Iranern. Die Verbindungen zu Iran sind eng, insbesondere seit der Machtübernahme der religiösen Fundamentalisten in Teheran 1979.
Der Hamburger Verfassungsschutz beobachtet das IZH seit 1993 und stuft den Verein als islamistisch und extremistisch ein.
Razzien im Vorjahr und rechtliche Auseinandersetzungen
Schon im vergangenen Jahr war die Staatsmacht in der Straße „Schöne Aussicht“ im Norden Hamburgs eingerückt und hatte die Imam-Ali-Moschee durchsucht. Die Behörden prüften das sichergestellte Material und nutzten diese Erkenntnisse für das aktuelle Verbot.
Ein Versuch des IZH, sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu wehren, scheiterte im Juni 2023 vor dem Hamburger Verwaltungsgericht.
Die Rolle des Imams und der Bundesnachrichtendienst
Ein entscheidender Faktor für das Verbot war ein Zufallsfund einige Jahre zuvor: Bei einer Sicherheitskontrolle am Flughafen wurde beim damaligen Imam der „Blauen Moschee“ belastendes Material entdeckt, das engste Verbindungen zum iranischen Mullah-Regime belegte.
Der Bundesnachrichtendienst bestätigte, dass der Imam, Mohammad Hadi Mofatteh, einst im Korps der iranischen Revolutionsgarden gedient habe.
Folgen für die Immobilie und zukünftige Nutzung
Ein bemerkenswerter Aspekt des Verbots ist, dass die denkmalgeschützte Immobilie an der Außenalster nun in den Besitz des Staates übergeht.
Wie die Gebäude künftig genutzt werden sollen, bleibt unklar.
Sicherheitskreise möchten, dass die Moschee auch in Zukunft für religiöse Zwecke zur Verfügung steht, allerdings ist noch ungewiss, wer die Leitung übernehmen wird.
Mögliche diplomatische Konsequenzen
Mit dem Verbot setzt die Bundesregierung einen bedeutenden Schlag gegen die Aktivitäten und Strukturen des iranischen Regimes in Europa. Es wird erwartet, dass Teheran darauf möglicherweise mit dem Verbot deutscher Organisationen oder anderen Vergeltungsmaßnahmen reagieren könnte.
Durch diese Polizeieinsätze und das Verbot setzt die deutsche Regierung ein starkes Zeichen gegen extremistische Strukturen und antisemitische Ideologien, die von ausländischen Regimen unterstützt und verbreitet werden.
Verbot Islamisches Zentrum Hamburg – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.