BGH-Urteil zur Maklerprovision: Mehr Gerechtigkeit für Immobilienkäufer
Stärkere Rechte für Käufer durch neue Rechtsprechung
Maklerprovision BGH-Urteil – Lange Zeit war unklar, wer die Maklerprovision bei Immobiliengeschäften tragen muss.
Bis Ende 2020 galt in vielen Fällen der Grundsatz:
„Wer bestellt, bezahlt.“
Mit einer Gesetzesänderung wurde dies jedoch neu geregelt.
Seitdem sind Käufer und Verkäufer von Einfamilienhäusern verpflichtet, die Provision hälftig zu teilen.
Eine einseitige Befreiung einer Partei von der Zahlung bedeutet automatisch, dass auch die andere nicht zahlen muss.
Umsetzung und rechtliche Unklarheiten
Die Regelung sollte verhindern, dass Verkäufer die Maklerkosten einseitig auf die Käufer abwälzen.
Besonders in Zeiten eines angespannten Immobilienmarktes waren viele Käufer bereit, solche Bedingungen zu akzeptieren.
Doch in der Praxis führte die gesetzliche Neuregelung zu Unsicherheiten.
Unklar war beispielsweise, welche Immobilien konkret unter die neue Regelung fallen.
Besonders die Definition eines Einfamilienhauses sorgte für Diskussionen.
BGH stellt Nutzung in den Mittelpunkt
Ein zentrales Verfahren behandelte die Frage, ob eine Stadtvilla mit einem gewerblich genutzten Anbau als Einfamilienhaus zu werten sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die hauptsächliche Nutzung maßgeblich ist.
In diesem Fall wurde der Wohnzweck als vorrangig angesehen, da das Objekt ohne die Wohnnutzung nicht in dieser Form existiert hätte.
Damit fällt es unter die gesetzliche Provisionsregelung.
Klarstellung zur Provisionsverteilung
Ein weiteres BGH-Urteil betrifft die Praxis, dass Verkäufer versuchen, die Maklerkosten durch eine Reduzierung des Kaufpreises auf den Käufer abzuwälzen.
Der BGH stellte klar: Eine Umgehung der gesetzlichen Regelung durch eine Kaufpreisreduzierung im Gegenzug zur Übernahme der vollen Maklerprovision ist unzulässig.
Das Prinzip der hälftigen Teilung gilt in jedem Fall.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt – Maklerprovision BGH-Urteil
Mit diesen Urteilen stärkt der BGH die Position von Immobilienkäufern.
Die Versuche, sie indirekt mit der gesamten Maklerprovision zu belasten, sind rechtlich nicht mehr haltbar.
Das schafft mehr Transparenz und sorgt für eine gerechtere Kostenverteilung beim Immobilienkauf.
Die Urteile sind unter den Aktenzeichen I ZR 32/24 und I ZR 138/24 einsehbar.
Maklerprovision BGH-Urteil – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.