MAGDEBURG, 27. Juni (Berlin Morgen Zeitschrift) – Ein Landgericht hat einen in Saudi-Arabien geborenen Psychiater wegen einer verheerenden Autoattacke auf einem Weihnachtsmarkt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Bei dem Angriff im Dezember 2024 in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt kamen sechs Menschen ums Leben, mehr als 300 weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der 51-jährige Angeklagte, der unter dem Namen Taleb A. geführt wird, wurde wegen sechsfachem Mordes sowie in 338 Fällen wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Diese juristische Einstufung bewirkt, dass der Verurteilte nicht nach der üblichen Frist von 15 Jahren eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung beantragen kann. Damit bleibt der Mann für einen deutlich längeren Zeitraum hinter Gittern.
Die Ermittlungen ergaben, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 einen gemieteten SUV gezielt mit einer Geschwindigkeit von bis zu 48 Stundenkilometern in die Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt steuerte. Die Attacke dauerte insgesamt eine Minute und vier Sekunden. Unter den Todesopfern befanden sich fünf Frauen im Alter zwischen 45 und 75 Jahren sowie ein neunjähriges Kind.
Obwohl die Tat zunächst Erinnerungen an frühere Anschläge wachrief, kamen die Behörden zu dem Schluss, dass kein politischer Terrorismus vorlag. Stattdessen sei die Tat aus tiefer persönlicher Frustration und gekränktem Stolz entstanden. Der Täter habe sich nach einer verlorenen zivilrechtlichen Klage und der Einstellung eigener Strafanzeigen aus Rachegedanken heraus zu der Tat entschlossen.
Während des Prozesses, für den in Magdeburg ein spezielles Sicherheitsgericht errichtet werden musste, diagnostizierten medizinische Sachverständige bei dem Beschuldigten eine schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung. Das Verhalten des Mannes im Gerichtssaal war durch Provokationen und mangelnde Einsicht geprägt, was mehrfach zu seinem Ausschluss aus der Verhandlung führte.
Gerichtssprecher Christian Loeffler erläuterte die psychologische Einordnung des Täters:
„Das bedeutet, er stellt sich in den Mittelpunkt von allem. Er sieht nur sich selbst und nicht das Leid der anderen Menschen.“
Der Angeklagte war im Jahr 2006 nach Deutschland gekommen und hatte später Asyl erhalten. Nachdem er sich zunächst als Aktivist für Flüchtlinge betätigt hatte, radikalisierte sich seine Online-Präsenz zunehmend in Richtung rechtsextremer Verschwörungstheorien und anti-islamischer Rhetorik.
Der Fall löste eine Debatte über die Arbeit der Sicherheitsbehörden aus. Wie während der Verhandlung bekannt wurde, hatten saudische Sicherheitsdienste die deutschen Behörden zwischen Ende 2023 und September 2024 insgesamt dreimal vor dem instabilen Verhalten des Mannes gewarnt. Die deutschen Stellen stuften die Hinweise damals jedoch als nicht ausreichend für eine präventive Inhaftierung ein. Der Verurteilte zeigte während der gesamten Prozessdauer keinerlei Reue für die begangene Tat.



























