PARIS, 15. Juli (Berlin Morgen Zeitschrift) – Das französische Parlament hat am Mittwoch ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das Erwachsenen mit unheilbaren Krankheiten den rechtlichen Zugang zur Sterbehilfe ermöglicht. Mit diesem Votum beendete die Nationalversammlung eine monatelange, tiefgreifende ethische und politische Debatte, die das Land intensiv bewegt hat. Das Unterhaus des Parlaments nahm den Text in einer finalen Abstimmung mit 291 zu 241 Stimmen an.
Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Patienten unter strengen Auflagen ein tödliches Medikament erhalten können. Dieses kann entweder selbst verabreicht oder, falls der Patient dazu physisch nicht in der Lage ist, durch einen Arzt oder eine Pflegekraft verabreicht werden. Der Zugang ist dabei exklusiv auf Erwachsene beschränkt, die französische Staatsbürger sind oder ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich haben.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine schwere und unheilbare Krankheit, die lebensbedrohlich ist und sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befindet. Zudem müssen die Betroffenen unter ständigen physischen oder psychischen Leiden stehen, die unmittelbar mit ihrem Gesundheitszustand verknüpft sind. Eine zwingende Voraussetzung bleibt die Fähigkeit des Patienten, eine freie und informierte Entscheidung über sein Lebensende zu treffen.
Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Wendepunkt für die französische Gesellschaft. Präsident Emmanuel Macron äußerte sich kurz nach der Abstimmung auf der Plattform X zu dem Ergebnis. Er betonte, dass er mit diesem Schritt ein Versprechen aus dem Jahr 2022 eingelöst habe.
„Auf diese Frage, die ebenso persönlich wie ernst ist und die Leben, Leiden und Würde betrifft, gab es nur einen möglichen Ansatz: sich die Zeit zu nehmen, zuzuhören, in den Dialog zu treten und eine Debatte zu führen“, erklärte Macron.
Umfragen hatten im Vorfeld gezeigt, dass eine große Mehrheit der französischen Bevölkerung die Legalisierung befürwortet. Eine Untersuchung des Instituts Ifop vom Februar ergab eine Zustimmung von 84 Prozent. Befürworter betonen, dass das Gesetz Menschen in der Endphase ihres Lebens mehr Autonomie und Kontrolle über ihren Sterbeprozess gibt, während gleichzeitig umfassende Schutzmechanismen bestehen bleiben.
Anne Raynaud, eine Vertreterin der französischen Vereinigung für das Recht auf Sterben in Würde (ADMD), unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidung für die persönliche Freiheit der Betroffenen. Sie kommentierte die Verabschiedung wie folgt:
„Menschen werden in der Lage sein, selbst zu entscheiden, wann und wie sie sterben wollen, sobald ihr Leiden unerträglich geworden ist und nicht mehr gelindert werden kann.“
Kritiker des Gesetzes, zu denen Teile der Ärzteschaft sowie religiöse Organisationen zählen, äußerten hingegen große Bedenken. Sie befürchten, dass die Legalisierung den Druck auf vulnerable Gruppen in der Gesellschaft erhöhen könnte. Vertreter der katholischen Kirche und konservative Politiker wie der ehemalige Innenminister Bruno Retailleau kritisierten das Vorhaben scharf. Ihrer Ansicht nach sollte eine solidarische Gesellschaft Pflege und Schutz bieten, anstatt die Schwächsten bei ihrem Lebensende aufzugeben.
Um Missbrauch vorzubeugen, hat der Gesetzgeber ein detailliertes Verfahren festgelegt. Patienten müssen ihren Wunsch zunächst bei einem Arzt vorbringen. Dieser prüft die Zulassungsvoraussetzungen gemeinsam mit mindestens einem weiteren Arzt sowie einer anderen medizinischen Fachkraft. Sollte dem Wunsch stattgegeben werden, müssen Patienten den Antrag nach einer vorgeschriebenen Reflexionsphase von mindestens zwei Tagen erneut bestätigen.
Für medizinisches Personal gilt ein Recht auf Verweigerung. Sollten Ärzte oder Pflegekräfte die Unterstützung ablehnen, sind sie jedoch verpflichtet, dem Patienten Namen von Fachkräften zu nennen, die bereit sind, bei der Sterbehilfe zu assistieren. Obwohl der Senat, in dem die konservative Rechte die Mehrheit hält, zuvor gegen den Entwurf gestimmt hatte, ist die Entscheidung des Unterhauses maßgeblich. Dennoch könnte das Gesetz noch vom Verfassungsrat geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Frankreich schließt sich damit anderen europäischen Staaten wie Belgien, den Niederlanden und der Schweiz an.



























