Berlin (Berlin Morgen Zeitschrift) – Sachsen-Anhalt bereitet sich auf die Wahl eines Landtags vor, die Deutschland seine erste rechtsextreme Regierung seit der NS-Zeit bescheren könnte. Die Alternative für Deutschland (AfD) tritt dabei mit einer weitreichenden „Remigrations“-Agenda an, die den Entzug von Aufenthaltstiteln und der Staatsbürgerschaft in Fällen von Betrug umfasst.
Was verspricht die AfD bei Aufenthalt und Abschiebungen?
Im Mittelpunkt des Programms der AfD für Sachsen-Anhalt steht das Versprechen, eine „Abschiebungs- und Remigrationsoffensive“ zu starten, die Abschiebungen drastisch ausweiten und den rechtlichen Status von Migranten, die bereits im Bundesland leben, verschärfen würde.
Nach Angaben der Partei soll eine Asyl- und Abschiebebehörde
„auf Landesebene … etwas Ähnliches wie die ICE in den USA“
eingerichtet und die Zahl der Abschiebezentren „verzehnfacht“ werden, um Abschiebungen zu beschleunigen. Nach der derzeitigen Gesetzgebung könnte die AfD schnell handeln, indem sie Bestimmungen nutzt, nach denen Behörden Aufenthaltstitel und Einbürgerungen widerrufen können, wenn festgestellt wird, dass das Verfahren durch Betrug, Zwang, Bestechung oder vorsätzlich falsche bzw. unvollständige Angaben erlangt wurde. Vertreter der Partei haben bereits gefordert, sämtliche in den vergangenen Jahren erteilten Einbürgerungen und Aufenthaltstitel systematisch zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu widerrufen, wenn Betrug festgestellt wird.
Alice Weidel, Bundesvorsitzende der AfD, hat diese Politik häufig als Teil einer umfassenderen Strategie gegen Asylsuchende und Einwanderung beschrieben. Sie erklärte ihren Anhängern, dass eine Regierung unter ihrer Führung die deutschen Grenzen „schließen“, wenn nötig aus dem Schengen-Raum austreten, mehr Menschen abschieben, die Zahl der Einbürgerungen reduzieren und Syrer zurückschicken würde, die keine Grundlage mehr für ihren Schutzstatus hätten. Auf dem AfD-Parteitag 2025 erklärte sie:
„Remigration, wenn das so heißen wird, dann wird es das sein – Remigration.“
Könnte die AfD tatsächlich Aufenthalt und Staatsbürgerschaft entziehen?
Rechtsexperten gehen davon aus, dass die ersten Maßnahmen der Partei über Artikel 51 Absatz 1 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) umgesetzt werden könnten. Dieser sieht die Möglichkeit vor, einen Aufenthaltstitel zu widerrufen, wenn dieser aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde. Artikel 35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ermöglicht den Entzug der Staatsangehörigkeit innerhalb von zehn Jahren, wenn diese durch betrügerische oder erzwungene Methoden, durch Bestechung oder durch vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben erworben wurde.
Diese Mechanismen werden in Deutschland angewandt: Das Bundesverwaltungsamt entzog in den vergangenen fünf Jahren 1.009 Bürgern die deutsche Staatsangehörigkeit, darunter 270 Fälle im Jahr 2025, wobei nicht alle Fälle auf Betrug zurückzuführen waren. Die im November 2025 vorgenommene Änderung umfasste außerdem ein zehnjähriges Verbot der Beantragung einer Einbürgerung, wenn Hinweise auf Betrug oder falsche Angaben vorliegen. Neu ist hier nicht der rechtliche Rahmen, sondern vielmehr die politische Absicht, ihn aktiv einzusetzen. In Bayern schlug die AfD-Fraktion 2026 vor, alle Einbürgerungen seit 2016 zu überprüfen, da ein auf Betrug beruhender Entzug nach §35 StAG innerhalb von zehn Jahren möglich ist, obwohl Experten darauf hinweisen, dass einige Fälle mehr als zehn Jahre zurückliegen.
Was steht sonst noch auf der Agenda der AfD in Sachsen-Anhalt?
Neben der Reform der Einwanderung umfasst das AfD-Programm Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Medien und Symbolik, die voraussichtlich die Grenzen der Verfassung auf die Probe stellen werden. So plant die Partei beispielsweise, Flüchtlingskinder aus regulären Klassen herauszunehmen und in spezielle Klassen zu versetzen, da sie diese Maßnahme als mit dem „vorübergehenden“ Charakter ihres Aufenthalts vereinbar betrachtet. Außerdem plant sie, das Verbot des Homeschoolings abzuschaffen, wofür eine Zweidrittelmehrheit des Landtags erforderlich wäre, Regenbogenflaggen an Schulen zu verbieten, die deutsche Flagge und die Nationalhymne einzuführen, den Russischunterricht auszuweiten und Austauschprogramme zwischen Deutschland und Russland einzurichten.
Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD, hat angekündigt, den Vertrag des Landes mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kündigen, und bezeichnete diesen als „Desinformation“. Medienrechtler zufolge würde ein solcher Schritt gegen die verfassungsrechtlichen Garantien einer umfassenden öffentlich-rechtlichen Rundfunkversorgung verstoßen und einen weiteren Rechtsstreit vor Gericht auslösen. Im Bereich der Demografie verspricht die Partei ein „Baby-Willkommensgeld“, wenn mindestens einer der Elternteile deutscher Staatsbürger ist.


























