Straßburg (Berlin Morgen Zeitschrift) 15. September 2026 – Das Ministerkomitee des Europarats hat am Dienstag in Straßburg seine vierteljährliche Sitzung begonnen, um die Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen. Die dreitägige Tagung vom 15. bis 17. September bringt Vertreter der Mitgliedstaaten zusammen, um die Einhaltung zu überprüfen und spezifische Fortschritte bei der Umsetzung in verschiedenen Jurisdiktionen zu untersuchen. Alle während der Sitzung gefassten formalen Beschlüsse sollen am Freitag, den 18. September, auf der offiziellen Website des Europarats veröffentlicht werden.
Umfang der detaillierten Fallprüfung
Das Komitee hat für die vierteljährliche Sitzung eine breite Liste von Mitgliedstaaten für eine detaillierte Prüfung benannt. Fälle, die für eine gründliche Überprüfung vorgeschlagen wurden, betreffen Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Georgien, Griechenland, Ungarn, Italien, die Republik Moldau, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Serbien, die Türkei und die Ukraine.
Diese detaillierten Auswertungen bilden den Kernmechanismus, mit dem das Komitee strukturelle und individuelle Maßnahmen überwacht, die von nationalen Verwaltungen ergriffen wurden, um den endgültigen Urteilen des in Straßburg ansässigen Gerichts nachzukommen.
Rechtlicher Rahmen und Überwachungsverfahren
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für die jeweiligen beklagten Staaten rechtlich bindend. Das Ministerkomitee hat die Aufgabe, die Umsetzung dieser Urteile zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Regierungen die erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen oder individuellen Abhilfemaßnahmen treffen.
Das Komitee führt seine Überwachungsaufgaben anhand umfassender Informationen aus verschiedenen Quellen durch. Diese Beiträge werden von den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, einzelnen Beschwerdeführern, Organisationen der Zivilgesellschaft, nationalen Menschenrechtsinstitutionen und anderen relevanten interessierten Parteien bereitgestellt. Dieser Ansatz mit mehreren Beteiligten soll dem Komitee eine ausgewogene Perspektive darüber vermitteln, ob die Staaten die in den Entscheidungen des Gerichts festgelegten Anforderungen vollständig erfüllt haben.
Status der Russischen Föderation
Hinsichtlich der Überwachung von Urteilen die Russische Föderation betreffend gelten weiterhin besondere Regelungen. Nach ihrem formellen Ausschluss aus dem Europarat am 16. März 2022 hörte die Russische Föderation am 16. September 2022 auf, eine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention zu sein.
In Übereinstimmung mit der vom Ministerkomitee am 23. März 2022 angenommenen Entschließung behält das Komitee jedoch sein Mandat zur Überwachung der Umsetzung aller Urteile und gütlichen Einigungen bei, die die Russische Föderation vor und im Zusammenhang mit ihrem Austrittsdatum betreffen. Der Europarat hat bekräftigt, dass die Russische Föderation trotz ihres Ausscheidens aus der Organisation weiterhin gesetzlich verpflichtet ist, diese ausstehenden Urteile und gütlichen Einigungen umzusetzen.
Veröffentlichung der Sitzungsergebnisse
Die laufenden Diskussionen und Beschlüsse, die das Ministerkomitee während der Sitzungen vom 15. bis 17. September finalisiert, werden am Freitag, den 18. September, zusammengestellt und veröffentlicht. Die offizielle Dokumentation wird die spezifischen Entschließungen, Fortschrittsberichte und alle weiteren Maßnahmen darlegen, die von den untersuchten Staaten gefordert werden.



























