Einkommensgrenze wird auf 90.000 Euro angehoben
Bauförderung Anhebung der Einkommensgrenze – Das Bundesbauministerium hat wichtige Änderungen in seinem Förderprogramm zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bekannt gegeben.
Insbesondere die Einkommensgrenzen wurden angehoben, um mehr Familien den Zugang zu erleichtern.
Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro können nun vom Förderprogramm profitieren.
Die bisherige Grenze lag bei 60.000 Euro.
Zudem gibt es für jedes Kind eine Erhöhung der Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
Zum Beispiel können Familien mit zwei Kindern und einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 100.000 Euro von der Förderung profitieren.
Geywitz: Wohnraum soll für alle erschwinglich bleiben – Bauförderung Anhebung Einkommensgrenze
Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte in ihrer jüngsten Pressemitteilung die Notwendigkeit von bezahlbarem Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen.
„Ob Familien, Studierende, Flüchtlinge oder ältere Menschen – wir wollen sicherstellen, dass Wohnraum für alle erschwinglich bleibt“, so Geywitz.
Die Hauptattraktion des Programms ist ein zinsverbilligter Kredit, den anspruchsberechtigte Familien für den Neubau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Hauses oder einer Wohnung beanspruchen können.
350 Millionen Euro werden bereitgestellt – Bauförderung Anhebung der Einkommensgrenze
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem ökologischen Aspekt. Nur Immobilien mit einem geringen CO2-Fußabdruck über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg werden gefördert.
Für das Jahr 2023 stellt der Bund bereits eine beeindruckende Summe von bis zu 350 Millionen Euro für dieses Programm bereit.
Bauförderung Anhebung Einkommensgrenze – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.