Genehmigung für die Unterstützung von kooperativen Forstwirtschaftsprojekten wurde erteilt
Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen – Die Europäische Kommission hat grünes Licht für eine verbesserte Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gegeben.
Diese sind ein wichtiger Aspekt, um den Kleinst-Privatwaldbesitzenden, deren Waldflächen im Durchschnitt 2,5 Hektar betragen, bei der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Flächen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu unterstützen.
Die Europäische Kommission genehmigte nun die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenarbeiten aus beihilferechtlicher Sicht.
Es müssen nur noch einige Änderungen am Fördergrundsatz vorgenommen werden, die in Kürze umgesetzt werden sollen, um diesen Gruppen eine größere Unterstützung zu ermöglichen, damit sie eine breitere Palette an Dienstleistungen für nachhaltige Waldbewirtschaftung anbieten können, wie beispielsweise die Planung von Maßnahmen, die Vermittlung von Unternehmen für ihre Umsetzung, die Kontrolle der Ausführung, die Vermittlung von Abnehmern für die Produkte aus den Wäldern oder die Einholung von Fördermitteln.
Darüber hinaus soll die Verbesserung der Unterstützung dazu beitragen, den negativen Trend des Rückgangs von Zusammenschlüssen zu verhindern, der zu einer Vernachlässigung der Pflege von Wäldern beiträgt.
Bisher lag die Förderung der de-minimis-Auflage bei 200.000 Euro in drei Jahren.
Dies hat Selbsthilfeeinrichtungen erheblich darin beschränkt, ihre Dienstleistungen für Mitglieder auszuweiten oder sich an die wachsenden Herausforderungen anzupassen, wie zum Beispiel die Klimakrise oder den Erhalt der Artenvielfalt.
Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen – EU-Kommission gibt grünes Licht
Um dies zu ändern, initiierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Notifizierung der Förderung bei der EU-Kommission, die jetzt zugestimmt hat. Damit kann das BMEL nicht nur ein Ziel des Koalitionsvertrages umsetzen, sondern auch einen wichtigen Baustein für die nachhaltige Waldpolitik hinzufügen.
In Deutschland gibt es derzeit etwa 1.500 forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die meisten davon sind freiwillige Zusammenschlüsse von Grundbesitzenden (Forstbetriebsgemeinschaften, FBGs).
Mehrere Forstbetriebsgemeinschaften können sich wiederum zu Forstwirtschaftlichen Vereinigungen zusammenschließen.
Zusammenschlüsse bedürfen immer der Anerkennung der nach Landesrecht zuständigen Behörden, nur dann sind sie auch förderfähig.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.