Kehren Masken im Herbst in den Alltag zurück?
Infektionsschutzgesetz für den Herbst beschlossen – Während andere Länder den zu erwartenden steigenden Infektionszahlen des Coronavirus im Herbst gelassener entgegenblicken, hat die Ampel-Regierung einen neuen Plan im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ausgearbeitet.
Darin zu finden ist unter anderem die Option zur Rückkehr der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Gebäuden des öffentlichen Lebens.
Ob diese Maßnahmen kommen, soll in diesem Herbst stärker von den jeweiligen Landesregierungen abhängen.
Steigen in einzelnen Bundesländer die Infektionen schneller als in anderen, ist somit wieder eine Einzelfalllösung zu erwarten.
Gelten soll die Maskenpflicht ab einem Alter von 6 Jahren.
Oktober bis Ostern wird als kritischer Zeitpunkt genannt
Verglichen wurden die Maßnahmen mit der Empfehlung des ADAC, Winterreifen jeweils ab einem Zeitraum von Oktober bis Ostern zu verwenden.
Für den gleichen Zeitraum sollen auch die besprochenen Maßnahmen gelten.
Oberstes Ziel in diesem Jahr soll das Verhindern von Schulschließungen sowie massive Beeinträchtigungen des täglichen Lebens sein.
Nach wie vor ist jedoch vorgesehen, dass in zahlreichen Schulen der Unterricht nur mit Maske stattfinden kann.
Etliche Eltern finden dieses Vorgehen weiterhin nicht gut genug durchdacht, da das Tragen der Masken die Kinder im letzten Herbst und Winter kaum einen ausreichenden Schutz gegen eine Ansteckung bieten könnte.
Viele vollständig geimpfte Bürger laufen Sturm gegen die neuen Pläne – Infektionsschutzgesetz für den Herbst beschlossen
Die größte Kontroverse löste jedoch der Impfstatus aus. Wie dem neuen Infektionsschutzgesetz zu entnehmen ist, darf eine Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegen, um von der Maskenpflicht befreit zu sein oder keinen aktuellen Test beim Betreten von Restaurants vorlegen zu müssen.
Zahlreiche Menschen, die sowohl geimpft als auch geboostert sind, zeigen sich empört über dieses Vorgehen der Bundesregierung. Die Neuregelungen stellt zahlreiche dieser Personen wieder auf die Stufe mit Ungeimpften.
Bis zum Ende des Winters müssten sich somit so gut wie alle Geimpften überlegen, sich entweder zwei- oder dreimal impfen zu lassen, um an allen Aktivitäten des öffentlichen Lebens weiterhin uneingeschränkt teilnehmen zu dürfen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.