Sparvorschriften für Wirtschaft und Privathaushalte vorgestellt
Energie Sparvorschriften vorgestellt – Deutschland befindet sich inmitten einer andauernden Energiekrise. Vor Beginn der kommenden Heizperiode scheint keine baldige Besserung der Ausgangslage in Sicht zu sein.
Dieses Szenario hat die Politik zum Handeln veranlasst.
Um das in den Gasspeichern befindliche Erdgas möglichst lange strecken zu können, sind Sparvorschriften beschlossen worden.
Das Bundeskabinett hat diese neuen Beschlüsse mit einem Haltbarkeitsdatum versehen.
Ab dem 1. Oktober sollen alle beschlossenen Einsparungen von Erdgas zunächst für sechs Monate gelten.
In diesem Zeitraum soll es gelingen, den durchschnittlichen Verbrauch von Erdgas um bis zu 20 Prozent zu reduzieren.
Der Inhalt der neuen Vorschriften nimmt die Wirtschaft in die Verantwortung
Öffentliche Einrichtungen werden dazu aufgerufen, im Herbst und Winter Büros nur sehr sparsam zu beheizen.
Als Richtwert für öffentliche Gebäude, die Besucher offen stehen, gelten 19° C.
In Büros oder auch Schulen sollen zwar die Räume, aber nicht die Flure geheizt werden.
Zusätzlich werden Städte gebeten, mögliche Quellen für einen nicht zwingend benötigten Energieverbrauch zu identifizieren und bei Bedarf abzustellen.
Diese Vorschriften sollen den Zweck erfüllen, einer Knappheit vorzubeugen und den Staat vor schweren Entscheidungen zu schützen.
Privathaushalte genießen weiterhin eine Garantie für die Versorgung mit Erdgas. Übrig blieben Zweige der Wirtschaft, die nicht als essenziell eingestuft wurden.
Eigentümer werden zu Heizungschecks aufgefordert – Energie Sparvorschriften vorgestellt
Die präsentierten Sparvorschriften nehmen auch die Bevölkerung nicht aus. Verboten ist unter anderem das Beheizen von Pools mithilfe von Gas. Eigentümer von Häusern und Wohnungen mit Gasheizungen sind dazu aufgefordert, die Anlagen innerhalb der nächsten 48 Monate einem Heizungscheck zu unterziehen.
Weiterhin soll die Verpflichtung entfallen, innerhalb von Mietwohnungen eine Mindesttemperatur innerhalb der Heizperiode erreichen zu müssen. Eine Abmahnung bei kühleren Temperaturen darf nicht vom Vermieter erfolgen.
Angesichts steigender Erdgaspreise für den Endkunden entsprechen die für Privathaushalte erstellten Beschlüsse wahrscheinlich Maßnahmen, die auch aus eigenem Antrieb ergriffen worden wären.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.