Umsatzsteuer Gastronomie 2022 – Vergünstigte Mehrwertsteuer soll mehr Gäste anlocken
Umsatzsteuer Gastronomie 2022 – Gesenkte Mehrwertsteuer in der Gastronomie bleibt vorerst – Die Gastronomie gehört zu den Wirtschaftszweigen, die während der Pandemie ganz besonders hart von den Abstandsregelungen und anderen Einschränkungen zur Eindämmung der Infektionszahlen getroffen wurden.
Um einen Ausgleich zu schaffen und die Kunden dazu zu animieren, wieder öfter in Restaurants zu speisen oder andere gastronomische Betriebe zu besuchen, wurde die Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % heruntergesetzt.
Diese Maßnahme sollte zur gleichen Zeit verhindern, dass gastronomische Betriebe in Deutschland gezwungen wären, aus wirtschaftlichen Gründen zu schließen.
Bis zu diesem Zeitpunkt galt eine Mehrwertsteuer von 7 % ansonsten nur für Gastronomien, in welcher die Gäste das Essen zum Mitnehmen bestellen und nicht im Restaurant zu sich nehmen.
Bundesrat billigt Weiterführung der vergünstigten Mehrwertsteuer
Das Heruntersetzen der Mehrwertsteuer auf 7 % in der Gastronomie war zeitlich begrenzt und sollte pünktlich zum Ende des Jahres 2022 auslaufen.
Aufgrund der noch immer schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland wurde in Berlin jüngst der Vorschlag eingebracht, die Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie weiterhin fortzusetzen.

Der Bundesrat stimmte für den Vorschlag.
Jedoch gilt auch diesmal wieder eine zeitliche Begrenzung bis zum Ende des Jahres 2023.
Das weitere Jahr soll den Gastronomen dabei helfen, den Kundenstamm wieder zu festigen und durch die Einnahmen wieder ein sicheres Fundament aufzubauen.
Der Gastronomie machen auch die steigenden Energiekosten zu schaffen – Gesenkte Mehrwertsteuer in der Gastronomie bleibt vorerst
In der Gastronomie ist der Verbrauch von Strom und Gas ein täglicher Bestandteil eines Betriebs. Sorgen bereiten den Gastronomen nicht nur das Risiko der Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Die stark angestiegenen Energiepreise erschweren es auch traditionsreichen Betrieben, sich weiterhin wirtschaftlich zu behaupten. Die von der Ampel-Regierung versprochenen Preisbremsen für Gas und Strom stecken derzeit noch im Entwicklungsstadium.
Die Eigentümer von gastronomischen Betrieben schweben daher derzeit ein wenig in der Luft und wissen kaum, wie stark der Verbrauch eingeschränkt werden müsste, um von den Vorteilen der Abrechnung des günstigeren Grundverbrauchs zu profitieren.
Erst ab der nächsten Wochen sollen Stück für Stück weitere Details veröffentlicht werden.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.