Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus – Die Bundesregierung möchte den Übergang zu umweltfreundlicher Mobilität vorantreiben und hat deswegen die Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Damit wird ab dem 1. Januar 2023 die Unterstützung zur Anschaffung von rein elektrischen Fahrzeugen weiterhin ermöglicht. Zudem wird die Förderung für Elektroautos reformiert, so dass sie nur noch an Fahrzeuge gegeben wird, die einen positiven Klimaschutzeffekt nachweisen können.
Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Die bisherige Förderung war an Fahrzeuge gekoppelt, die bis zu einem bestimmten Förderschwellenwert gefördert wurden. Diese Förderhöhe lag bei 4.000 Euro für Elektroautos und 2.500 Euro für Hybridfahrzeuge. Durch die Reform wird die Förderung künftig nur noch an Elektroautos gegeben, die einen positiven Klimaschutzeffekt nachweisen können.
Die Förderhöhe richtet sich dann nicht mehr nach dem Wert des Fahrzeugs, sondern nach dem tatsächlichen CO2-Einsparpotenzial.
Förderung Elektromobilität im Vordergrund
Auch Plug-In-Hybridfahrzeuge können weiterhin gefördert werden, allerdings nur dann, wenn sie über eine emissionsfreie Reichweite von mindestens 40 Kilometern verfügen.
Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil an der Förderung ab 1. Januar 2023 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis
über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich auf 12 Monate.
Umstieg auf saubere Mobiität voranbringen – Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus
Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil sinkt ab 1. Januar 2024 weiter auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro
Netto-Listenpreis des Basismodells.
Zusätzlich zur Förderung für Elektroautos wird auch die Förderung für die Anschaffung von Ladesäulen reformiert. Bisher war die Förderung auf 50 Prozent der Anschaffungskosten beschränkt, künftig soll sie 70 Prozent der Anschaffungskosten betragen.
Auch hier ist das Datum der Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) maßgeblich.
Die neuen Förderbedingungen für Ladesäulen gelten auch rückwirkend, so dass bereits installierte Ladesäulen von der Förderung profitieren können.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.