Darf Negatives über den Arbeitsplatz gesagt werden?
Arbeitsplatz – Ob grundsätzlich oder immer mal wieder: Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz kommt vor.
Deshalb neigen Arbeitnehmer dazu, sich über ihn negativ zu äußern. Ist das erlaubt?
Es ist nicht grundsätzlich verboten, doch vorschnelle Bemerkungen an der falschen Stelle können den Arbeitsplatz kosten.
Vor einiger Zeit berichtete der „Spiegel“ über eine Dozentin an der Polizeihochschule, die einen arbeitgeberfeindlichen Tweet ins Netz gestellt hatte.
Darin sprach sie von „braune(m) Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden“.
Die Polizeibehörde reagierte mit Kündigung des Jobs.
Was sagt das Arbeitsrecht? Solange man sich innerhalb der Privatsphäre bewegt, fallen Negativäußerungen über den Arbeitsplatz in die Kategorie Meinungsfreiheit.
Man sollte jedoch sichergehen, dass sie von den anwesenden Personen nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden.
Praxisfall Arbeitsplatz
Sollten Vorgesetzte allerdings zufällig davon erfahren, ist der Lästerer rechtlich nicht angreifbar.
In der Praxis zeigt das ein Fall, über den das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete.
Ein Arzt bezeichnete seinen Chef per SMS gegenüber einer Assistentin als „Arschloch“, woraufhin der Chef ihm eine fristlose Kündigung schickte.
Diese widerrief ein Gericht mit der Begründung, dass eine SMS als vertrauliche Mitteilung gelten kann.
Sie hätte den Chef am Arbeitsplatz also gar nicht erreichen dürfen.
Öffentliche Schmähungen des Arbeitsplatzes, noch dazu mit dem Klarnamen, können geahndet werden.
Das gilt sogar dann, wenn der konkrete Arbeitgeber gar nicht genannt wird.
Denn er kann oft mühelos erschlossen werden. Verstoßen wird hierbei gegen die Pflicht der Rücksichtnahme.
Kritik im richtigen Rahmen
Wer seinen Arbeitsplatz unter dem Schutz der Anonymität kritisieren will, kann das beispielsweise auf Kununu Arbeitgeber bewerten – Finde deinen besten Arbeitgeber tun.
Doch auch hier gelten Regeln. Die Behauptungen müssen der Wahrheit entsprechen, und sie dürfen weder Beleidigungen noch Namen enthalten
Wer den Arbeitgeber beleidigt, verliert nicht unbedingt seine Arbeitsstelle. Die Bandbreite der Konsequenzen hängt vom Wohlwollen des Arbeitgebers wie auch von der Situation ab. Was bei Streit in der Hitze des Gefechts gesagt und vor allem auch wieder zurückgenommen wird, hat nicht gleich eine Kündigung zur Folge.
Grundsätzlich sollte jeder bei Unstimmigkeiten oder Unzufriedenheit das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen, statt zu Verbalattacken zu greifen.
Oft findet sich eine Lösung.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.