Gesundheitsminister Lauterbach: Organspende-Register startet im März
Organspende-Register – Vor vier Jahren beschlossen, soll es nun am 18. März endlich kommen – das zentrale Organspende-Register.
Dort werden Erklärungen zur Spendenbereitschaft gesammelt.
Das geplante Organspende-Register wird laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Mitte März online gehen.
„Das digitale Register für Organspenden wird am 18. März schließlich live geschaltet“, sagte der Politiker der SPD gegenüber der Rheinischen Post.
Es wird den Mangel an Spenderorganen nicht sofort beheben, ist jedoch ein wichtiger Schritt nach vorn. „Die Eintragung erfolgt freiwillig, unterstützt aber die Kliniken dabei, schneller zu handeln“, erklärte Lauterbach.
Das zentrale Register für Organtransplantations-Erklärungen soll mehr Rechtssicherheit bieten und den Informationsaustausch mit den Kliniken verbessern – mit dem Ziel, die Anzahl der Spenden zu steigern.
Deutschland hat einen Mangel an Spenderorganen
Die Einführung des Registers verzögerte sich mehrfach seit seiner Beschlussfassung im Jahr 2020.
Erklärungen zur Bereitschaft zur Organtransplantation sollen online abgelegt werden können.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.
Laut Deutscher Stiftung Organtransplantation liegt Deutschland international gesehen bei der Organspende hinten.
Ein großer Mangel an Spenderorganen besteht in Deutschland – Organspende-Register

Mitte Januar warteten etwa 8400 Menschen bundesweit auf ein oder mehrere Organe.
Im vergangenen Jahr spendeten nach ihrem Tod 965 Menschen ein oder mehrere Organe – eine Steigerung von 96 im Vergleich zum Vorjahr.
Karl Lauterbach setzt sich für Widerspruchslösung ein – Organspende-Register
Lauterbach spricht sich weiterhin für die Widerspruchslösung bei der Organspende aus.
Dies sei grundsätzlich der einzige Weg, um den Mangel wirklich zu bekämpfen.
„Ich hoffe darauf, dass noch in dieser Legislaturperiode erneut über einen Antrag zur Widerspruchslösung im Bundestag beraten wird.“
Bei einer Widerspruchslösung wären alle Bürger potentielle Spendende, außer sie hätten explizit widersprochen. Eine entsprechende Reformforderung scheiterte bereits einmal im Bundestag.
Aktuell gilt in Deutschland, dass nur Personen als potentielle Spendende infrage kommen,
wenn sie zu Lebzeiten ihre Zustimmung dazu gegeben haben.
Organspende-Register – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.