Streit um Nutzung von Nutzerdaten für KI-Training
Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta ab – Die Verbraucherzentrale NRW hat rechtliche Schritte gegen den Mutterkonzern von Facebook, Meta, eingeleitet.
Hintergrund der Abmahnung ist die Forderung der Verbraucherschützer, dass Meta Nutzerdaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Benutzer für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) verwenden darf.
Ursprung der Datennutzung für KI-Training
Die zentrale Frage lautet: Woher stammen die Daten, die für das Training von KI verwendet werden?
Meta hat angekündigt, die Daten der Nutzerinnen und Nutzer seiner Plattformen, darunter Facebook und Instagram, für diesen Zweck zu nutzen.
Hiergegen möchte die Verbraucherzentrale NRW einschreiten und hat Meta deshalb abgemahnt.
Forderungen der Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale NRW setzt sich dafür ein, dass Nutzerdaten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung für das KI-Training verwendet werden.
Dem Konzern wurde eine Unterlassungserklärung vorgelegt, die von der europäischen Tochtergesellschaft Meta Platforms Ireland Ltd. unterzeichnet werden soll.
Aktualisierte Datenschutzrichtlinien und Nutzerwiderspruch
In den letzten Tagen hat Meta massenhaft Nachrichten an die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads verschickt, um sie über Änderungen in der Datenschutzerklärung zu informieren.
„Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten“, heißt es in den E-Mails. Zudem wird den Nutzern ein Widerspruchsrecht eingeräumt, falls sie nicht möchten, dass ihre Daten für das KI-Training genutzt werden.
Kritik am Widerspruchsverfahren
Hierbei sehen die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen ein Problem:
Nutzer müssten aktiv widersprechen, wenn sie die Nutzung ihrer Daten für KI-Training ablehnen. Dieses Verfahren sei laut Verbraucherschützern „sehr umständlich und wenig nutzerfreundlich.“
Automatische Analyse privater Fotobibliotheken
Zusätzlich kritisieren die Verbraucherschützer, dass Facebook mittlerweile standardmäßig eine weitergehende Analyse der privaten Fotobibliothek seiner Nutzer vornimmt.
Anwender der Facebook-App erhielten regelmäßig Vorschläge, welche Fotos oder Videos aus ihrem persönlichen Speicher auf der Plattform geteilt werden könnten.
Standpunkt von Meta zur DSGVO
Meta behauptet, dass das Vorgehen des Unternehmens nicht gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße.
In der Nutzerkommunikation betont Meta: „Um dir diese Nutzungserlebnisse anbieten zu können, berufen wir uns zukünftig auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses, wenn wir deine Informationen verwenden, um KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu verbessern.“
Verbraucherschützer mahnen Einwilligung der Nutzer an – Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta ab
Die Verbraucherzentrale NRW insistiert darauf, dass die Verwendung privater Daten für KI-Training nicht ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer stattfinden darf.
„Denn die dabei verwendeten personenbezogenen Daten können sehr schutzwürdig sein,“ so die Verbraucherschützer.
Viele Nutzer hätten in der Vergangenheit nicht absehen können, dass ihre geposteten Informationen künftig für das Training von KI genutzt werden könnten.
Frist für Meta und mögliche Klage
Meta hat nach der Abmahnung bis zum 19. Juni Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte Meta die Frist verstreichen lassen, kann die Verbraucherzentrale NRW den Klageweg beschreiten.
Verbraucherzentrale NRW mahnt Meta ab – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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