Das Frauenquoten-Gesetz – Ein Meilenstein für die Gleichstellung in Deutschland
27. März 2015: Der Bundesrat billigt die Frauenquote
Frauenquoten-Gesetz – Am 27. März 2015 gab der Bundesrat grünes Licht für ein Gesetz, das die Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen maßgeblich vorantreiben sollte: die gesetzlich verankerte Frauenquote.
Der Bundestag hatte bereits Anfang März desselben Jahres das Gesetz verabschiedet.
Mit der neuen Regelung wurde festgelegt, dass in großen Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzungen von Aufsichtsräten einzuhalten ist.
Das Gesetz, das im Januar 2016 in Kraft trat, hatte das Ziel, Frauen in der Wirtschaft gezielt zu fördern und strukturelle Benachteiligungen abzubauen.
Warum eine Frauenquote? Die Ausgangslage vor 2015
Vor der Einführung der Frauenquote waren Führungspositionen in Deutschland weiterhin stark männlich dominiert.
Laut Daten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lag der Frauenanteil in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen 2015 bei gerade einmal 21,9 Prozent.
Obwohl es seit Jahren Debatten über Gleichberechtigung in der Wirtschaft gab, blieben freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen weitgehend wirkungslos.
Viele Frauen hatten trotz exzellenter Qualifikationen kaum Chancen auf Spitzenpositionen.
Die Frauenquote wurde somit als politisches Instrument eingeführt, um die langsame Entwicklung hin zu mehr Chancengleichheit zu beschleunigen.
Die gesetzlichen Regelungen der Frauenquote
Das Gesetz zur Frauenquote besteht aus mehreren Kernpunkten:
- 30-Prozent-Quote für Aufsichtsräte:
- Seit 2016 gilt die Regelung für börsennotierte Unternehmen, die gleichzeitig mitbestimmungspflichtig sind.
- Wird die Quote nicht eingehalten, bleibt der Posten unbesetzt („Leerer-Stuhl-Prinzip“).
- Transparenzpflichten für Unternehmen:
- Unternehmen müssen sich Zielgrößen für Frauenanteile in Führungsgremien setzen und öffentlich berichten.
- Erweiterung der Frauenquote ab 2021:
- Seit August 2021 gilt eine zusätzliche Regelung für Vorstände großer Unternehmen.
- Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern müssen mindestens eine Frau in ihrer Führungsriege haben.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Der Erfolg der Frauenquote – Zahlen und Entwicklungen
Die Daten zeigen: Die Frauenquote wirkt. Seit ihrer Einführung ist der Frauenanteil in Führungspositionen kontinuierlich gestiegen.
- 2015 (vor Einführung): 21,9 Prozent Frauen in Aufsichtsräten großer Unternehmen.
- 2023 (nach mehreren Jahren Quote): 35,2 Prozent Frauenanteil.

Besonders positiv zeigt sich die Entwicklung in Unternehmen, die gesetzlich zur Quote verpflichtet sind.
In Vorständen und Führungspositionen wächst der Frauenanteil sukzessiv, auch wenn er noch nicht gleichmäßig auf alle Branchen verteilt ist.
Kritik und Herausforderungen der Frauenquote
Trotz der positiven Effekte gibt es immer wieder kritische Stimmen zur Frauenquote:
- Einige Unternehmen argumentieren, dass Qualifikation und nicht Geschlecht entscheidend sein sollte.
- Andere Kritiker befürchten, dass Frauen als „Quotenfrauen“ abgestempelt werden und unter besonderem Druck stehen.
- Es gibt weiterhin zu wenige Frauen in Vorständen, da die Regelungen lange nur für Aufsichtsräte galten.
Befürworter halten jedoch dagegen, dass die Quote notwendig war, um eingefahrene Strukturen aufzubrechen.
Zudem sei sie nur eine Übergangslösung, um Frauen langfristig eine faire Chance zu geben.
Ein Schritt in Richtung Gleichstellung
Die gesetzliche Frauenquote von 2015 hat sich als wirkungsvoll erwiesen und den Frauenanteil in Führungspositionen deutlich erhöht. Sie bleibt jedoch ein Baustein unter vielen, um Chancengleichheit in der Wirtschaft zu fördern.
Zukünftige Reformen könnten darauf abzielen, weitere Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Spitzenpositionen zu ergreifen – und langfristig eine Gesellschaft zu schaffen, in der Leistung und Qualifikation über Geschlecht gestellt werden.
Frauenquoten-Gesetz – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.