Politischer Kurswechsel in Budapest
Der pro-europäische Premierminister Péter Magyar hatte das Gesetzesvorhaben kurz nach seinem Amtsantritt initiiert. Seine Partei Tisza stimmte geschlossen dafür, das Land im Internationalen Strafgerichtshof zu belassen, während die Fidesz-Opposition die Vorlage ablehnte. Die neue Regierung distanziert sich damit von der isolationistischen Außenpolitik der Vorgängerregierung. Laut Gesetz liegt die Kooperation im Interesse des globalen Friedens.
In dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetz heißt es:
„Im Interesse des internationalen Friedens und der Sicherheit sowie zum Schutz der Menschenrechte ist es notwendig, diejenigen, die die schlimmsten internationalen Verbrechen begangen haben, vor einem internationalen Gericht zur Rechenschaft zu ziehen.“
Hintergründe des Beinahe-Austritts
Die ursprüngliche Entscheidung, den Internationalen Strafgerichtshof zu verlassen, ging auf den ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zurück. Anlass war ein Haftbefehl des Tribunals gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu. Orbán weigerte sich, diesen bei einem Staatsbesuch zu inhaftieren, und kritisierte den Internationalen Strafgerichtshof scharf. Ein Richtergremium in Den Haag stufte dieses Verhalten als schweren Verstoß gegen geltende Verträge ein.

Abwendung der Isolation
Die neue Führung in Budapest korrigierte diesen Kurs nun fundamental. Premierminister Magyar stellte klar, dass ungarische Behörden künftig jede Person festnehmen, die per Haftbefehl gesucht wird. Durch das heutige Votum wurde verhindert, dass Ungarn als erster EU-Staat den Internationalen Strafgerichtshof verlässt. Weltweit wäre das Land nach Burundi und den Philippinen erst der dritte Staat gewesen, der diesen drastischen Schritt vollzieht.
Finanzielle und rechtliche Folgen
Neben dem Erhalt des internationalen Ansehens verfolgt die Regierung das Ziel, eingefrorene EU-Gelder freizubekommen. Um die rund 17 Milliarden Euro zu erhalten, muss Ungarn bis zum 31. August strenge Rechtsstaatskriterien erfüllen. Der Verbleib im Internationalen Strafgerichtshof gilt als wichtiges Signal an Brüssel. Die Rückkehr zu internationalen Standards soll das Vertrauen der westlichen Partner wiederherstellen.
Schließung einer Gesetzeslücke
Die historische Ironie liegt darin, dass Orbán selbst das Römische Statut im Jahr 1999 unterzeichnete. Seine Administration versäumte es jedoch, das Abkommen in nationales Recht zu überführen. Dadurch fehlten Mechanismen, um Haftbefehle gegen Personen wie Wladimir Putin umzusetzen. Das neue Gesetz schließt diese Lücke nun vollständig und verpflichtet das Land rechtlich gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof. Die Vorlage wird nun dem Präsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Da eine Zweidrittelmehrheit vorliegt, kann das Staatsoberhaupt das Gesetz nicht blockieren. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.




























