PARIS, 24. Juni (Berlin Morgen Zeitschrift) – Eine extreme Hitzewelle hat das tägliche Leben und die Wirtschaft in ganz Europa massiv beeinträchtigt. Laut dem Reuters Climate Monitor liegen die Temperaturen derzeit bis zu 18 Grad Celsius über den für die Jahreszeit üblichen Werten.
Diese meteorologische Anomalie – von Experten als „Omega-Block“ bezeichnet – führt zu einem gefährlichen Stillstand heißer Luftmassen über dem Kontinent. Schulen und touristische Einrichtungen mussten schließen, während der öffentliche Nahverkehr mit erheblichen Störungen zu kämpfen hat.
Angesichts dieser klimatischen Herausforderungen ist die Frage des Arbeitnehmerschutzes zu einem dringenden Thema geworden. Die gesetzlichen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen während Hitzewellen variieren stark.
Regelungen in Belgien und Frankreich
In Belgien bildet der WBGT-Index, der das Stressniveau durch Hitze misst, die Grundlage für alle Maßnahmen. Sobald Grenzwerte wie 29 Grad für leichte Arbeit oder 18 Grad für sehr schwere körperliche Tätigkeiten überschritten werden, sind Arbeitgeber zur sofortigen Intervention verpflichtet. Diese Maßnahmen reichen von verbesserter Belüftung über Kühlung bis hin zu zusätzlichen Ruhepausen und der Bereitstellung von Getränken.
Frankreich verfolgt einen anderen Ansatz und verzichtet auf starre Temperaturgrenzen, bei denen die Arbeit offiziell eingestellt werden muss. Stattdessen verpflichtet der französische Arbeitsgesetzgeber Unternehmen dazu, ein Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu jeder Zeit schützt. Das nationale Institut für Arbeitsschutz weist jedoch darauf hin, dass die Risiken bei Temperaturen über 30 Grad für sitzende Tätigkeiten und 28 Grad für körperliche Arbeit deutlich ansteigen.
Die Situation in Deutschland
In Deutschland genießen Arbeitgeber einen weiten Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitsumgebung. Es existiert kein allgemeines Gesetz, das eine exakte Höchsttemperatur am Arbeitsplatz vorschreibt. Dennoch sind Unternehmen gemäß den Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dazu verpflichtet, bei steigenden Temperaturen aktiv zu werden.
„Dabei sollten sie nicht nur die Temperatur, sondern auch Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, die physischen Anforderungen der Arbeit, Pausenzeiten und die notwendige Arbeitskleidung berücksichtigen“, heißt es in den offiziellen Richtlinien des Bundes.
Wenn die Innentemperatur die 30-Grad-Marke überschreitet, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen das morgendliche Lüften, das Anbringen von Sonnenschutz oder die Installation von Ventilatoren. Bei Temperaturen über 35 Grad greifen striktere Vorschriften, wie etwa die Einrichtung von klimatisierten Ruheräumen oder die Bereitstellung spezieller Schutzkleidung für hitzeintensive Industrien wie die Stahlverarbeitung.
Maßnahmen in Italien und Polen
Italien setzt bei der Bewältigung von Hitzewellen auf eine Kombination aus lokalen Verordnungen und allgemeinen Protokollen. Besonders in der Landwirtschaft und auf Baustellen wurden in den meisten Regionen vorübergehende Arbeitsverbote zwischen 12:30 Uhr und 16:00 Uhr erlassen, um das Risiko für das Personal zu minimieren. Obwohl es keine nationale Maximaltemperatur gibt, dient der Wert von 35 Grad als Orientierungshilfe für die Aussetzung von Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen können.
Polen kombiniert allgemeine Sicherheitspflichten mit spezifischen Schutzvorkehrungen. Sobald die Temperaturen im Innenbereich 28 Grad oder im Freien 25 Grad übersteigen, müssen Arbeitgeber kostenlose Getränke bereitstellen. In Extremsituationen können Arbeitszeiten verkürzt, Rotationssysteme eingeführt oder die Belegschaft sogar von ihrer Pflicht freigestellt werden. Die polnischen Vorschriften erlauben es Angestellten explizit, die Arbeit bei direkter Lebensgefahr einzustellen, wobei ihr Lohnanspruch bestehen bleibt.
Vorgaben in Spanien und Portugal
In Spanien hat das Arbeitsministerium klargestellt, dass Beschäftigte bei offiziellen Wetterwarnungen das Recht haben, ihre Arbeitsbedingungen anzupassen. Bei roten oder orangen Warnstufen dürfen Arbeitszeiten reduziert oder modifiziert werden. Für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der extremen Wetterlage nicht erreichen können, besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung für bis zu vier Tage.
Portugal orientiert sich in seinen Empfehlungen an einem Korridor zwischen 18 und 25 Grad Celsius. Zwar gibt es auch hier keine gesetzliche Temperaturvorgabe, ab der die Arbeit sofort gestoppt werden muss, doch Arbeitgeber sind angehalten, durch korrigierende Maßnahmen wie Pausenregelungen oder verkürzte Arbeitszeiten die körperliche Belastung so gering wie möglich zu halten.



























