WASHINGTON, 24. Juni (Berlin Morgen Zeitschrift) – Drei Richter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben in den USA Klage gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump und seine Regierung eingereicht.
Die Juristen Kimberly Prost, Solomy Balungi Bossa und Reine Adelaide Sophie Alapini-Gansou wehren sich damit gegen die im vergangenen Jahr verhängten Sanktionen, die sie als rechtswidrig einstufen.
Die Klage wurde vor einem Bundesgericht in Manhattan eingebracht und richtet sich gegen den massiven Druck, der durch die wirtschaftlichen Maßnahmen auf die Arbeit des Gerichts ausgeübt wird.
Die US-Behörden, darunter das Außenministerium, das Finanzministerium sowie das Weiße Haus, haben bisher nicht auf Anfragen zu den laufenden Gerichtsverfahren reagiert. Der Konflikt zwischen dem IStGH und der US-Administration erreichte seinen Höhepunkt, nachdem das Gericht Haftbefehle im Zusammenhang mit dem Gazakrieg sowie Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen durch US-Truppen in Afghanistan eingeleitet hatte.
Die Trump-Regierung hatte bereits in der ersten Amtszeit eine konfrontative Haltung gegenüber dem in Den Haag ansässigen Gericht eingenommen. Bereits 2020 wurden Sanktionen gegen die damalige Chefanklägerin Fatou Bensouda verhängt. Die nun beklagten Maßnahmen schränken die finanzielle Bewegungsfreiheit der Richter massiv ein. Da Banken mit US-Verbindungen oder Dollartransaktionen die restriktiven Vorgaben befolgen müssen, sind alltägliche Finanzgeschäfte für die Betroffenen kaum noch möglich.
In der Klageschrift führen die Richter an, dass die Sanktionen den rechtlichen Rahmen des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) überschreiten. Laut der Argumentation der Kläger liegt kein tatsächlicher nationaler Notstand vor, der diese außergewöhnlichen Maßnahmen rechtfertigen würde. Stattdessen diene der Schritt primär der Einschüchterung und der Beeinflussung richterlicher Entscheidungen.
Die Konsequenzen für den Alltag der betroffenen Richter sind nach eigenen Angaben gravierend. Die Einschränkungen erschweren unter anderem den Zugang zu Bankdienstleistungen, die Nutzung gängiger Online-Plattformen sowie den Abschluss notwendiger Krankenversicherungen. Die Klageschrift verdeutlicht die Schwere der Situation mit drastischen Worten:
„Das Sanktionsregime ist darauf ausgelegt, außergerichtlichen Druck auf diese Richter und ihre Kollegen am IStGH auszuüben, indem ihre finanziellen und anderen persönlichen Interessen ins Visier genommen werden, mit dem Ziel, sie für frühere richterliche Entscheidungen zu bestrafen und sie zu zwingen, ihre privaten Interessen über die Entscheidung von Fällen auf der Grundlage von Recht und Fakten zu stellen.“
Der IStGH wurde 2002 gegründet, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen. Obwohl er in 125 Mitgliedsstaaten rechtliche Autorität besitzt, erkennen bedeutende Nationen wie die Vereinigten Staaten, China, Russland und Israel seine Zuständigkeit nicht an. Die Richter argumentieren in ihrer Klage zudem, dass die Sanktionen ihre Fähigkeit behindern, Beweise in laufenden oder zukünftigen Verfahren ordnungsgemäß zu sichten und zu würdigen.
Die juristische Auseinandersetzung in Manhattan könnte richtungsweisend für das Verhältnis zwischen der internationalen Justiz und nationalen Regierungen sein. Die Kläger sehen in den Sanktionen eine direkte Bedrohung der richterlichen Integrität. Es bleibt abzuwarten, wie das zuständige Bundesgericht die Argumente im Hinblick auf die gesetzlichen Befugnisse der US-Regierung bewerten wird. Die Klage markiert einen weiteren Eskalationsschritt in einer langjährigen politischen Auseinandersetzung über die Grenzen und Befugnisse des Internationalen Strafgerichtshofs.




























