Bundestag beschließt Bundeshaushalt für 2024 – mit einigen Sparmaßnahmen
Bundestag beschließt Bundeshaushalt für 2024 – Der Bundestag hat einen entscheidenden Schritt in der Finanzpolitik des Landes gemacht, indem er mit 388 zu 279 Stimmen den Haushalt für das laufende Jahr beschlossen hat.
Der verabschiedete Haushalt sieht Ausgaben in Höhe von rund 477 Milliarden Euro vor. Interessant dabei ist, dass bis zu 39 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden aufgenommen werden dürfen, was genau der Obergrenze der Schuldenbremse entspricht.
Das Haushaltsfinanzierungsgesetz beinhaltet rechtlich verankerte Sparmaßnahmen. Diese sollen sicherstellen, dass trotz der hohen Ausgaben der Haushalt nicht übermäßig belastet wird.
Die Verabschiedung des Haushalts wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Notwendigkeit, kurzfristig entstandene Milliardenlücken zu schließen, verzögert.
Flugtickets werden teurer und Agrar-Diesel für Bauern nicht mehr subventioniert
Das Sparprogramm beinhaltet verschiedene Maßnahmen, wie die Erhöhung der Ticketsteuer für Flüge und die Abschaffung von Steuervorteilen beim Agrardiesel.
Die Einstellung der staatlichen Förderung für Elektroautos ist Teil dieser Sparmaßnahmen.
Ebenso wurden die Regeln beim Bürgergeld verschärft.
Diese Änderungen sollen dazu beitragen, das Sozialsystem effizienter und gerechter zu gestalten, indem Missbrauch vorgebeugt und die Unterstützung auf die wirklich Bedürftigen konzentriert wird.
Scharfe Kritik von der Union – Bundestag beschließt Bundeshaushalt für 2024
Die Opposition, insbesondere die Union, äußert deutliche Kritik an der Regierung.
Sie wirft ihr vor, nicht ausreichend zu sparen und Entscheidungen zu treffen, die an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeigehen.
Finanzminister Christian Lindner verteidigt die Haushaltspläne und betont dabei die Rekordinvestitionen und die sinkende Steuerquote.
Schuldenbremse – Die Schuldenbremse ist eine finanzpolitische Regelung, die darauf abzielt, die Neuaufnahme von Schulden durch öffentliche Haushalte zu begrenzen. In Deutschland wurde sie 2009 in das Grundgesetz integriert und soll Bund und Länder zu einer ausgeglichenen Haushaltsführung verpflichten.
Während der Bund seine strukturellen Defizite auf maximal 0,35% des Bruttoinlandsprodukts beschränken muss, sollen die Bundesländer ab 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen.
Ausnahmen sind jedoch bei Naturkatastrophen oder schweren Wirtschaftskrisen zulässig.
Bundestag beschließt Bundeshaushalt für 2024 – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.