Bezahlter Urlaub für Menstruierende
Menstruationsurlaub – Seit der Billigung der Regierung in Spanien, Frauen mit starken Regelschmerzen zusätzliche Urlaubstage zu ermöglichen, findet diese Diskussion auch in Deutschland immer mehr Gehör.
Während die einen darin einen feministischen Befreiungsschlag sehen, fürchten andere Diskriminierung.
Krämpfe, Durchfall und Kopfschmerzen – leider ist diese schmerzhafte Routine für viele Frauen ein monatlicher Albtraum.
Während ihrer Periode schleppen sie sich mit Schmerztabletten in der Tasche zur Arbeit.
Was in vielen Teilen der Welt bereits gängige Praxis ist, könnte sich jetzt auch in Europa etablieren.
Denn in vielen Ländern wie Indonesien, Südkorea, Japan und Sambia ist es Frauen erlaubt, jeden Monat mehrere Tage freizumachen, wenn diese starke Regelschmerzen erleiden.
Menstruation muss ein gesellschaftsfähiges Thema werden
Wirken Schmerztabletten nicht mehr, wird oft eine Magen-Darm-Erkrankung als Entschuldigung fingiert, nicht weiter am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Diese Thematik scheint auch heute noch weitaus weniger schambelastet zu sein als der natürliche Zyklus der Frau.
Viele Männer zucken beim Wort Periode zusammen und Tampons werden in Öffentlichkeit ausgetauscht, als würden zwei Kriminelle ihren Geschäften nachgehen.
Die Grünen-Politikerin und Bundesabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther sprach sich bereits vor zwei Jahren für menstruationsfreundlichere Arbeitsbedingungen aus.
Sie betonte, dass manche Frauen während Ihrer Periode weitaus leistungsfähiger seien, wohingegen anderen ermöglicht werden müsse, mit starken Schmerzen ohne entsprechende Stigmatisierung zu Hause bleiben zu dürfen.
Hierbei ginge es nicht um zusätzlichen Urlaub, sondern lediglich um die flexible und unbürokratische Freistellung der Betroffenen.
Unsicherheit in der Diskriminierungsfrage – Menstruationsurlaub
Laut Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtlern ist der rechtliche Anspruch für Frauen, jeden Monat einige Tage zu Hause zu bleiben, in Deutschland nur sehr schwer durchsetzbar. Diese sehen die Problematik bei der Einführung einer solchen Gesetzgebung darin, dass diese zur Diskriminierung von anderen Mitarbeitenden führen könnte.
Weiter könnten sich Arbeitgebende dann schwertun, weibliche Angestellte zu beschäftigen, da diesen mehr Urlaub zustehen würde und somit höhere Lohnfortzahlungskosten entstehen würden als bei der Beschäftigung von Männern.
Führt ein Arbeitgeber arbeitsvertraglich den Menstruationsurlaub ein, könnte dies gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, so die Arbeitsrechtlerinnen und Arbeitsrechtler.
Die im AGG enthaltene Regelung, dass niemand wegen des Geschlechts diskriminiert werden dürfe, könnte dazu führen, dass die männlichen Kollegen mit dem Argument der Gleichbehandlung denselben Urlaub einfordern.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.