Schutz für Whistleblower noch nicht geregelt
Schutz für Whistleblower – Whistleblower sind oft besser als ihr Ruf.
Es handelt sich meistens nicht um Denunzianten, die anderen schaden wollen, sondern um Menschen, die änderungsbedürftige Zustände aufdecken.
Die Europäische Union hat bereits 2019 eine Richtlinie zum Schutz für Whistleblower herausgegeben.
Sie ist umzusetzen.
Der Schutz für Whistleblower ist bei beruflichen Tätigkeiten besonders wichtig. Insofern muss die Bundesregierung beim Arbeitsrecht ansetzen.
Betroffen sind nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende, sondern auch Beamte und Personen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Der Schutz für Whistleblower bezieht sich auf das Melden von Verstößen, die beim Arbeitgeber festzustellen sind.
Meldestelle zum Schutz für Whistleblower
Das Gesetz sieht vor, dass jedes Unternehmen ab 250 Mitarbeitern eine Meldestelle einrichten muss.
Wer weniger Personen beschäftigt, kann sich eine solche Stelle mit anderen Unternehmungen zusammen aufbauen und teilen. Hierhin können Informanten sich dann wenden.
Die Möglichkeit braucht nicht persönlich zur Verfügung gestellt zu werden. Auch eine Anwaltskanzlei, eine Hotline per Telefon oder eine Internetadresse sind möglich. Allerdings muss die Erreichbarkeit jederzeit gesichert sein.
Ohne den Schutz für Whistleblower ist zu befürchten, dass informierende Mitarbeiter weiterhin schlechte Erfahrungen machen.
Es war nämlich bislang oft der Fall, dass sie nach ihrer Offenlegung von Missständen im Kollegenkreis gemobbt und von der Leitung zu ihrem Nachteil versetzt wurden.
Viele verantwortungsvolle Mitarbeiter sprachen in der Vergangenheit über untragbare Zustände, obwohl sie nicht hinreichend geschützt waren.
Auf diese Weise kamen viele Dinge an die Öffentlichkeit, von Lebensmittelskandalen bis zu Mängeln in Pflegeeinrichtungen.
Weitere Problembereiche in Unternehmen und Ämtern sind der Datenschutz und Korruption.
EU-Recht immer noch nicht umgesetzt
Grundsätzlich können viele Gesetzesverletzungen in Behörden und Unternehmen vorkommen, die unter EU-Recht fallen, vom Umweltschutz über Produktsicherheit bis zu Geldwäsche.
Das Gesetz sieht Schutz für Whistleblower insofern vor, als dass sie keinerlei nachteilige Konsequenzen in ihrer beruflichen Situation zu befürchten haben. Wann es in trockenen Tüchern ist, steht noch nicht fest.
Es hätte in Deutschland allerdings schon Ende 2021 existieren sollen. Doch es kam nicht zustande.
Nach der letzten Bundestagswahl musste das Gesetzgebungsverfahren zum Schutz für Whistleblower neu in Gang gesetzt werden.
Die Europäische Union hat in der Zwischenzeit jedoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gestartet.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.