EU-Sanierungspflicht für Immobilienbesitzer
EU-Sanierungspflicht – Die Europäische Union verhandelt über ein neues Gesetz.
Das berichtete das Handelsblatt.
Sie will Hausbesitzer am Energiesparen beteiligen.
Dazu sollen sie ihre Immobilien besser isolieren.
Dieses Vorhaben hat nichts damit zu tun, dass der deutsche Wirtschaftsminister Habeck neue Gas- und Ölheizungen ab 2024 verbieten will.
Die EU-Sanierungspflicht sieht vor, die Immobilien mit den beiden unteren Energieklassen zu Maßnahmen zu verpflichten.
Unter diesen Zwang würden nach jetzigem Stand fast ein Viertel der Gebäude fallen.
Betroffen wären nach Schätzung der Verbraucherzentrale viereinhalb Millionen deutsche Immobilien.
Eine genaue Identifizierung der Wohneinheiten kann man noch nicht vornehmen, weil die EU die Einteilung der Energie-Effizienz-Klassen möglicherweise ändert.
Kosten von 10 000 bis 100 000 Euro
Um der EU-Sanierungspflicht nachzukommen, kann man Fenstern und Türen ersetzen, das Dach dämmen und die Isolierung der Fassade verstärken.
Schon eine dieser Leistungen ist mit durchschnittlich 15 000 Euro zu veranschlagen.
Bei Häusern, die unter Denkmalschutz stehen, liegt der Betrag erheblich höher.
Die Verbraucherzentrale schätzt, dass sich eine Sanierung nach höchstens 20 Jahren auszahlt.
Geht man über die EU-Sanierungspflicht hinaus und steigt auch noch auf Fernwärme und eine Wärmepumpe um, so benötigt man ca. 100 000 Euro.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern stehen sich etwas besser.
Viele von ihnen verfügen bereits über eine hinreichende Isolierung und sind an eine Fernheizung angeschlossen.
EU spricht von Fördergeldern
Die EU-Sanierungspflicht zielt auf jeden Hausbesitzer. Nimmt er Miete ein, so kann er 8 % seiner Aufwendungen aufschlagen.
Die Mieter werden eher mit höheren Belastungen rechnen müssen, wenn auch ihre Heizkostenabrechnung sanierungsbedingt günstiger ausfallen dürfte.
Die EU will in dem Gesetz festlegen, dass Eigentümer gefördert werden, wenn ihr Monatseinkommen eine bestimmte Grenze unterschreitet. Sie spricht sogar davon, dass jeder Staat in diesem Fall bis zur Gesamtsumme der Sanierung bezuschusst.
Bislang steht im Gesetzestext nichts über Bestrafungen, wenn man die EU-Sanierungspflicht nicht erfüllt. Doch jeder Staat darf entscheiden, ob er eine Verweigerung sanktioniert.
Diese EU-Pläne werden begleitet von dem Vorhaben, einen Mindeststandard für neue Wohn- und Bürogebäude einzuführen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.