Haushalte mit Wohngeld erhalten Heizkostenzuschuss von mindestens 135 Euro
Der Heizkostenzuschuss soll hunderttausende Haushalte entlasten – Klara Geywitz (SPD) hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu einem Zeitpunkt übernommen, in denen die steigenden Preise für Gas und Heizöl vielen Bürgern Sorgen bereiten.
Entlastungen wurden schon im Rahmen der Koalitionsverhandlungen angekündigt.
Jetzt wurde ein Heizkostenzuschuss angekündigt. Wie bei zahlreichen Beschlüssen der Bundesregierung ist der Kreis an bezugsfähigen Personen eingeschränkt.
Gewährt wird der Heizkostenzuschuss für Haushalte, die im Zeitraum zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld erhalten haben.
Die Höhe des Zuschusses steht ebenfalls fest. Für einzelne Personen liegt der Zuschuss bei 135 Euro.
Besteht der Haushalt aus zwei Personen, steigt der Betrag auf 175 Euro pro Haushalt.
Für jede weitere im Haushalt lebende Person wird ein Betrag von 35 Euro hinzugerechnet.
Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein Kind oder eine volljährige Person handelt.
Die Auszahlung des Zuschusses soll einmalig erfolgen und aller Voraussicht nach keine weiteren Anträge erfordern.
Das Geld wird somit dem angegebenen Konto gutgeschrieben.
Der einmalige Zuschuss bleibt dennoch vielfach niedriger als die Mehrkosten
Der Heizkostenzuschuss 2022 wird den deutschen Staat Schätzungen zufolge bis zu 130 Millionen Euro kosten. Dennoch zeigen die unterstützten Personen bislang eher eine verhaltene Freude. Vielen Menschen sind seit dem letzten Herbst Erhöhungen ins Haus geflattert. Einige Anbieter haben den Preis sogar verdoppelt, was einer Erhöhung um 100 % entspricht. In dieser Situation vom außerordentlichem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ist nur ein schwacher Trost.
Ein Großteil der Anbieter hat ebenfalls die Preisspirale nach oben gedreht. Trotz des erhaltenen Zuschusses könnten sich daher einige Kunden nicht in der Lage sehen, Nachzahlungen im drei- oder vierstelligen Bereich, ohne Gewährung einer Abzahlung in Raten, zu bezahlen.
Bis die Schulden beglichen sind, steht oft schon die nächste Jahresabrechnung in den Startlöchern.
Die steigenden Kosten sind für Niedrigverdiener kaum zu kompensieren
Die Inflationsrate erreichte im Dezember 2021 einen Wert von 5,3 %. Faktoren dafür sind unter anderem in der kurzfristigen Absenkung der Mehrwertsteuer zu suchen. Die Auswirkungen treffen jedoch besonders die Menschen im Niedriglohnsektor mit voller Härter. Trotz Wohngeld oder der Aufstockung mit dem Arbeitslosengeld II bleibt der finanzielle Spielraum für weitere Ausgaben häufig verschwindend gering.
Neben dem Heizkostenzuschuss ist von der neuen Ampel-Regierung auch eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022 geplant. Diese Zuschüsse und politischen Eingriffe in die Lohngestaltung zeigen, dass zahlreiche Arbeiter kaum mehr aus eigener Kraft ihre Situation zum Positiven verändern können.
Wahrscheinlich ist daher auch im Jahr 2023 mit weiteren Einmal-Zuschüssen zu rechnen.
WIr bleiben für Sie am Ball. BerlinMorgen.