Shoppen ohne Maske wieder möglich
Ende der Maskenpflicht – Was vor Kurzem undenkbar war, ist jetzt wieder möglich.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens entfällt die Maskenpflicht.
Zwei Jahre lange war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der tägliche Begleiter beim Einkaufen, im Kino oder in Restaurants.
Zuerst reichten medizinische Masken, welche dann von der FFP2-Maske abgelöst und zum Standard erklärt wurde.
Seit dem 03.04.2022 ist das Tragen der Maske keine Pflicht mehr.
Der Einzelhandel darf jetzt wieder Kundinnen und Kunden hereinlassen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Nur noch wenige staatliche Vorgaben werden durch das Infektionsschutzgesetz im Alltag vorgesehen.
In manchen Bereichen und Ländern wird die Maskenpflicht jedoch weiterhin umgesetzt.
Wo muss weiterhin eine Maske getragen werden?
Auf Bundesebene muss beispielsweise in ICE, Intercity und Flugzeugen weiterhin eine Maske getragen werden. Ebenfalls gilt dies für Einrichtungen, in denen gefährdete Menschen wohnen oder sich diese aufhalten.
Insbesondere ist diese Regelung für Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheime oder Gemeinschaftseinrichtungen gültig.
Ebenfalls wird im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen an der Maskenpflicht weiterhin festgehalten. Vorgaben, welche über spezifische Bereiche heraus gehen, sind nur möglich, wenn ein Land die Hotspot-Regel anwendet.
Ende der Maskenpflicht – was ist die Hotspot-Regelung?
Durch die Hotspot-Regelung werden zusätzliche Vorgaben und Maßnahmen erlaubt, wenn ein Landesparlament eine regional drohende kritische Lage für die Kliniken feststellt.

Laut dem Gesetz sind Gebiete ein Hotspot, wenn „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht“.
Dies tritt dann in Kraft, wenn Infektionszahlen stark ansteigen oder sich eine gefährliche Virusvariante ausbreitet. Insbesondere bezieht sich diese Regelung auf die Drohung der Überlastung der Krankenhäuser. Hierbei kann sich ein Hotspot auf einzelne Städte oder ganze Bundesländer beziehen.
Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben diese Regelung bisher eingeführt. Der Unterschied zeige sich bereits am verkaufsoffenen Sonntag in Hamburg.
Wer hier einkaufen gehen wollte, benötigte eine FFP2-Maske.
Einzelentscheidung als Hausrecht
Das Hausrecht im Einzelnen erlaubt es Firmen, Geschäften und anderen Einrichtungen weiterhin eine Pflicht des Tragens einer Maske umzusetzen. Beispielsweise halten viele Kultureinrichtungen an der Maskenpflicht fest.
Große Handelsketten wie Rewe, Lidl, Aldi und Edeka beziehen sich nicht mehr auf das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung als Pflicht im eigenen Haus. Diese wird jedoch für die Beschäftigten und Kunden empfohlen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.