Urabstimmung ist eindeutig
Piloten der Lufthansa stimmen für Streik – Die Piloten der Lufthansa haben bei einer Urabstimmung mehrheitlich für den Arbeitskampf gewählt.
So soll der Druck auf den Arbeitgeber, der Lufthansa, ausgeübt werden.
Die Lufthansa soll in ihren Tarifverhandlungen endlich einlenken.
Somit steigt die Gefahr von Flugausfällen und Verspätungen innerhalb der aktuellen Feriensaison weiter an.
Die stimmberechtigten Mitglieder der Pilotenvereinigung Cockpit hatten sich für den Arbeitskampf ausgesprochen, aber bisher noch nicht beim Vorstand beantragt.
Theoretisch kann der Arbeitskampf der insgesamt 5000 Piloten jederzeit starten.
Das Warnsignal in Richtung Lufthansa
VC-Tarifexperte Marcel Gröls erklärte bereits vor der Auszählung, dass die Stimmabgabe bei der Urabstimmung vorerst als Warnsignal an den Vorstand der Lufthansa gerichtet ist.
Die Piloten wollten nichts anderes, als eine moderne, faire und international konkurrenzfähige Vergütungsstruktur in allen Berufsgruppen der Lufthansa.
97,6 Prozent der stimmberechtigten Teilnehmer stimmten bei der Lufthansa Passage für den Arbeitskampf. Mit insgesamt 99,3 Prozent war die Forderung nach einem Arbeitskampf beim Tochterunternehmen Cargo noch viel höher.
Die hohe Zustimmung der Mitglieder rührt vielleicht auch von den bisherigen 6 Tarifrunden her, in denen sich bisher noch nicht viel bewegt hat.
Insgesamt fordert die Gewerkschaft für ihre Piloten eine Gehaltserhöhung in Höhe von 5,5 Prozent für das laufende Jahr 2022, eine generelle Anpassung der Tarifstruktur, sowie einen automatisch wirkenden Inflationsausgleich.
Erst letzten Mittwoch hatte ein Warnstreik des Bodenpersonals der Lufthansa zu einem Ausfall von über 1000 Flügen geführt.
Über 130.000 Passagiere mussten ihre Flugpläne anpassen oder verschieben. Verdi hatte zu diesem Warnstreik aufgerufen.
Streik als legitimes Mittel im Arbeitskampf – Piloten der Lufthansa stimmen für Streik
Im Arbeitskampf um bessere Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse ist der Streik, also die kollektive Niederlegung der Arbeit durch eine größere Anzahl von Beschäftigten, ein legitimes Mittel, um Druck auf den Arbeitgeber aufzubauen. Dabei gilt nach deutschem Arbeitsrecht das Beschäftigungsverhältnis als suspendiert, ohne dass die Arbeitspflicht verletzt wird.
Bei Beamten verhält es sich anders. Zur gewissenhaften Amtsausübung ist ein Streik verwaltungs- und auch verfassungsrechtlich unzulässig. Dazu gehören ebenfalls streikähnliche Maßnahmen, wie die Herabsetzung der Arbeitsleistung, die einer Arbeitsverweigerung oder Arbeitsniederlegung gleichkommen.
Einer der längsten Arbeitskämpfe der deutschen Nachkriegsgeschichte wurde von Arbeitnehmern der Herweg-Busbetriebe im Jahr 2004 ausgetragen.
Der Streik gegen Niedriglöhne dauerte insgesamt 395 Tage.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.