Ein Gaspreisdeckel wird als Hilfe steigende Preise in den Blick genommen
Gaspreisdeckel als Alternative zur Gasumlage – Mit dem dritten Entlastungspaket wurde bereits veranlasst, dass für Strompreise ein Deckelung der Preise für den für jeden Haushalt ermittelten Grundbedarf gelten soll.
Zahlreiche Haushalte und Unternehmen in Deutschland halten es für ungleich wichtiger, diesen Preisdeckel auch für die Gaspreise zu erheben.
Nachdem die Gasumlage durch die Verstaatlichung von Uniper ins Wanken geraten ist, werden auch diese Vorschläge wieder in die politische Diskussion mit eingebracht.
Feststeht, dass nicht nur Menschen mit kleinen Einkommen nach dem Zahlen der Gasrechnung kaum mehr finanzieller Spielraum bleibt, um sich Extras leisten zu können.
Die sinkende Kaufkraft könnte auch Branchen in die Insolvenz treiben, die nicht auf Gas zur Produktion angewiesen sind.
Der Preisdeckel regt zum Einsparen von Gas an
Die Funktionsweise eines Preisdeckels sieht vor, dass ein bestimmter Bedarf mit einem Grundpreis ausgestattet wird.
Die Energieunternehmen dürfen den Verbrauchern nur die darüber hinausreichende Menge an Gas teurer in Rechnung stellen.
Befürworter einer solchen Maßnahme geben zu bedenken, dass diese Deckelung des Preises die Verbraucher deutlich besser zum Einsparen von Gas animieren würde, als es etwa durch politische Appelle zu bewerkstelligen wäre.
Gleichzeitig wären die Kosten berechenbarer und die Konsumenten in Deutschland reduzieren nicht ihre Kaufkraft aus der Angst heraus nicht in der Lage zu sein, die zukünftige Gasrechnung im nächsten Jahr nicht bezahlen zu können.
Bundeskanzler Scholz sieht in sinkenden Preisen sein erklärtes Ziel – Gaspreisdeckel als Alternative zur Gasumlage
In die aktuelle politische Diskussion bringt auch Bundeskanzler Olaf Scholz eine eigene Meinung ein. Neben den Bemühungen für sinkende Preise zu sorgen, will sich Scholz ebenfalls für einen Kündigungsschutz von Gas- und Stromkunden in Deutschland einsetzen.
Vergleichbar mit dem Schutz von Mietern während der Pandemie, sollen die neuen Beschlüsse dafür sorgen, dass aufgrund ausbleibender Zahlungen keine Sperrungen oder Kündigungen der Verträge erfolgen dürfen.
Die ausbleibenden Zahlungen werden jedoch nicht erlassen, sondern werden als Schulden abgesehen, für welche die Anbieter mit den Kunden einen Zahlungsplan zur Abzahlung in kleineren Summen vereinbaren sollen.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.