Pilze kostenlos sammeln ist gesetzlich geregelt
Pilze kostenlos sammeln – Bei den steigenden Lebensmittelkosten wird es immer wichtiger, Möglichkeiten zur Selbstversorgung zu finden. Im Herbst bietet sich der Gang „in die Pilze“ an. Die schmackhaften Gewächse kann man sogar einkochen. Doch was ist erlaubt? Wo darf man Pilze kostenlos sammeln? Und wie viele?
Es gibt einhellige Bestimmungen von Bund und Ländern. Sie stehen im Bundesnaturschutzgesetz und im Bundesartenschutzgesetz. Deren Inhalte stimmen mit den Gesetzen der Bundesländer überein. Hier gelten die Wald- und die Naturschutzgesetze. Wenn man Pilze kostenlos sammeln will, muss man aber auch entsprechende Gebiete betreten. Bei welchen das erlaubt ist, regelt jedes Bundesland für sich.
Naturschutzgebiete gelten als tabu. Da gibt es nur selten Ausnahmen. Nicht einmal der Eigentümer darf hier Pilze kostenlos sammeln. In aller Regel darf man eingezäunte und zum Holzschlagen vorgesehene Gebiete nicht betreten. Dazu kommen die Schonungen, auf denen Jungbäume wachsen. In vielen Bereichen gibt es Wegegebote, die jedes Abweichen auf Waldstücke verbieten.
Nicht jeden Pilz mitnehmen!
Pilze suchen ist also auf frei zugänglichen Flächen in der Natur erlaubt. Doch auch hier gibt es Einschränkungen.
Es gibt es Arten, die überall grundsätzlich stehen zu lassen sind.
Dazu gehören Trüffel und Kaiserlinge. Mitnehmen darf man: Steinpilze, Birkenpilze, Pfifferlinge, Morcheln, Rotkappen, Brätlinge und Schweinsohren.
In jedem Fall gilt: Pilze kostenlos sammeln ist nur für den Eigenbedarf gestattet.
Ein konkretes Gewicht wird im Gesetz nirgends erwähnt.
Als Orientierung gilt der Ausdruck „geringe Mengen für den persönlichen Bedarf“.
Das bedeutet in der Praxis, ein- bis zweimal ein Pilzgericht auf den Tisch bringen. Für einen 4-Personen-Haushalt wären das etwa 1000 Gramm.
Sammelschein beantragen – Pilze kostenlos sammeln
Wer sich damit nicht zufrieden geben will, braucht einen -gebührenpflichtigen! – Sammelschein. Den erhält er beim Landratsamt. Ohne ihn mit größeren Mengen erwischt werden zieht ein Bußgeld nach sich.
In begrenztem Maß ist Pilze suchen vernünftig. Es schont nicht nur die Natur, sondern auch den Pilzliebhaber. Er sollte nämlich die Belastung mit Kadmium, Blei und anderen Schwermetallen in Grenzen halten. Solche Einlagerungen im Pilzfleisch drohen vor allem an Straßenrändern. Dass die Waldbewohner sorgsam abgeschnitten oder herausgedreht werden, sollte selbstverständlich sein.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.