Ende der fossilen Heizungen
Förderkonzept für neue Heizanlagen – Die Bundesregierung hat heute ein neues Förderkonzept für effiziente Gebäude verabschiedet, das speziell auf die Sanierung von Heizanlagen ausgerichtet ist.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Um sicherzustellen, dass diese Anforderungen für Verbraucher tragbar bleiben, wurde die Förderung entsprechend angepasst.
Das BEG-Programm wird nun den Herausforderungen der Sanierungsmaßnahmen gerecht und bietet eine solide finanzielle Unterstützung für den Einbau neuer Heizanlagen.
Die Entscheidung der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Energieversorgung und wird dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Fördermix aus verschiedenen Maßnahmen
Es wurde ein Fördermix aus verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen zu fördern.
Dabei wurden unterschiedliche Stufen definiert:
- Eine Grundförderung von 30 Prozent wird wie bisher gewährt, wenn eine fossile Heizanlage gegen eine umweltfreundlichere Variante ausgetauscht wird. Dies gilt sowohl für selbstgenutzten Wohnraum als auch für Vermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten inklusive der eigengenutzten Wohnung.
- Zusätzlich gibt es einen Klimabonus von 20 Prozent, der gewährt wird, wenn der Austausch freiwillig erfolgt, also nicht aufgrund von Verpflichtungen.
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Für Immobilienbesitzer, die bereits Transferleistungen wie Wohngeld beziehen, gibt es eine Härtefallregelung, die weitere 20 Prozent Förderung vorsieht.
- Eine Zusatzförderung von 10 Prozent wird gewährt, wenn die neue Heizung die gesetzlichen Anforderungen übertrifft. Dies gilt sowohl bei Verpflichtungen zum Austausch als auch bei einem Havariefall, also wenn die alte Heizung defekt ist und nicht mehr repariert werden kann.
- Zusätzlich zu den herkömmlichen steuerlichen Abschreibungen können öffentliche Förderkredite für den Austausch von Heizungen genutzt werden. Die Investitionskosten können mit einer Abschreibung von 20 Prozent direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Um die Akzeptanz für die Umstellung auf klimafreundliche Heizungen zu erhöhen, haben das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium beschlossen, Fördermaßnahmen zu ergreifen.
Förderungen sollen ohne unnötigen Bürokratieaufwand gewährt werden – Förderkonzept für neue Heizanlagen
Diese sollen ohne unnötigen Bürokratieaufwand gewährt werden und auch Härtefälle berücksichtigen. Ziel ist es, die Notwendigkeit des Heizungsaustauschs zu verdeutlichen und gleichzeitig die Vorteile klimafreundlicher Heizungen aufzuzeigen.
Wirtschaftsminister Robert Habeck betont dabei auch den Wettbewerbsaspekt: Durch die Förderung soll der Vorsprung anderer europäischer Länder aufgeholt werden.
Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.