Berliner Volksentscheid über Enteignungen von großen Wohnungsunternehmen
Wohnungsunternehmen Enteignungen – Däubler-Gmelin übergab den umfangreichen Abschlussbericht von über 150 Seiten im Roten Rathaus an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und den Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD).
Trotz ihrer bisherigen skeptischen und ablehnenden Haltung gegenüber der Wohnungsvergesellschaftung zeigten sich beide Politiker demonstrativ dankbar für den Bericht.
Wegner betonte jedoch, dass er nach wie vor skeptisch in Bezug auf die Vergesellschaftung von Wohnungen sei und denkt, dass dies der falsche Weg sei. Auch Gaebler gab zu bedenken, dass durch die Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen entstehen würden und das Thema sehr komplex sei. Dennoch werden sie den Bericht aufmerksam prüfen.
Die Kommission wurde vom vorherigen Berliner Senat unter der Regierung von SPD, Grünen und Linken ins Leben gerufen. Diese Entscheidung folgte auf den erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ im September 2021, bei dem fast 60 Prozent der Berliner Wähler für die Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände stimmten.
Die Kommission bestand aus je drei Vertretern der SPD, Grünen, Linken und der Volksentscheids-Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“.
Als 13. Mitglied wurde die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) als Vorsitzende ernannt. Im Laufe des Jahres lud die Kommission mehrere Experten zu ausführlichen Anhörungen ein, um verschiedene Aspekte der Vergesellschaftung zu diskutieren.
In ihrem Abschlussbericht führen die Kommissionsmitglieder ausführlich auf, welche Argumente sie in ihren Zusammenkünften gegeneinander abwägten. Obwohl sie nicht immer zu einem einheitlichen Ergebnis kamen, herrschte doch eine eindeutige Mehrheitsansicht vor.
Dem Bericht sind auch einige „Minderheitsvoten“ von Mitgliedern beigefügt, die in Einzelfällen ihre abweichende Meinung darlegen wollten.
Kosten für Enteignungen zwischen 28,8 bis 36 Milliarden Euro – Wohnungsunternehmen Enteignungen
Unter Experten besteht kein Zweifel daran, dass das Land Berlin gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes das Recht hat, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erlassen. Obwohl dieser Artikel seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vor Jahrzehnten keine große Rolle gespielt hat, bleibt er dennoch anwendbar, sind sich die Mitglieder der Kommission einig.
Es ist unbestreitbar, dass die Kosten für Entschädigungen im Zuge der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in die Milliarden gehen würden. Schon während der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren und den Volksentscheid gab es unterschiedliche Meinungen über die Höhe der Entschädigungen.
Die Initiative selbst sprach von etwa 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro, während der Senat die Kosten auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro bezifferte – ein erheblicher Unterschied.
Wohnungsunternehmen Enteignungen – Die Kommission ist sich einig, dass die von der Initiative vorgeschlagene Grenze für Vergesellschaftungen – Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von 3000 Wohnungen oder mehr – rechtlich vertretbar ist. Eine solche Festlegung verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, wie die Kommission in ihrem Abschlussbericht feststellt. Auch die geforderte Ausnahme von Genossenschaften oder bereits gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungsunternehmen ist rechtlich gerechtfertigt.
Wohnungsunternehmen Enteignungen – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.