Spahn fordert strengere Strafen für das Bürgergeld
Bürgergeld strengere Strafen gefordert – Die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sind für den CDU-Politiker Spahn nicht ausreichend:
Er möchte die Unterstützung von Menschen, die ein Jobangebot ablehnen, streichen.
Dafür müsste möglicherweise die Verfassung geändert werden. Die SPD äußerte Kritik.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Jens Spahn hat vorgeschlagen, das Bürgergeld noch härter zu sanktionieren. „Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten haben, es aber nicht annehmen möchten, sollten im Grunde genommen kein Bürgergeld mehr bekommen“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Er schlägt auch eine Änderung der Verfassung vor: „Wenn eine generelle Streichung durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern“, betonte Jens Spahn.

Weiterhin erklärte er: „Wer ein Angebot erhält oder gefördert wird, hat die Pflicht dies auch zu nutzen. Wenn sich jemand weiterhin weigert dies zu tun, kann er nicht darauf vertrauen finanziell unterstützt zu werden.
Das könnte man auch in der Verfassung festhalten.“ Die von der Bundesregierung geplanten Sanktionsverschärfungen beim Bürgergeld betrachtet er als ersten Schritt in die richtige Richtung; jedoch sei dieser noch bei Weitem nicht ausreichend.
Maximal zwei Monate ohne Bürgergeld – Bürgergeld strengere Strafen gefordert
Das Kabinett gab am Montag grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld. Zukünftig sollen Jobcenter das Bürgergeld für maximal zwei Monate vollständig streichen können, wenn Arbeitslose eine nachhaltige Ablehnung einer Arbeit vornehmen.
„Die Möglichkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung muss tatsächlich und unmittelbar bestehen sowie bewusst abgelehnt werden“, heißt es laut Informationen der Nachrichtenagentur dpa in dem entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.
Die Regierung beruft sich darauf, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen völligen Leistungsentzug als möglich erachtet hat, wenn ein Empfänger von Bürgergeld ohne wichtigen Grund ein konkret vorhandenes und zumutbares Arbeitsangebot ablehnt.
Bürgergeld strengere Strafen gefordert – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland, tagesschau, ARD, dpa, Foto: Electric Egg Ltd./adobe.com