Apple wird Verstoß gegen Gesetz für digitale Märkte vorgeworfen
EU-Kommission gegen Apple – Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Apple gestartet, um zu überprüfen, ob das Unternehmen gegen neue Regeln für große Online-Plattformen verstoßen hat.
Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt darauf, ob Apple den Nutzern ermöglicht, ohne Gebühren zu Software-Angeboten außerhalb des App Stores zu gelangen, wie es das Gesetz für digitale Märkte (DMA) vorschreibt.
Margrethe Vestager, die EU-Wettbewerbskommissarin, unterstrich das Interesse sowohl der Entwicklergemeinschaft als auch der Verbraucher an Alternativen zum App Store.
Seit März sind Unternehmen wie Apple verpflichtet, den DMA zu befolgen, der darauf abzielt, den Wettbewerb im Bereich digitaler Dienste zu stärken und die Marktmacht großer Plattformbetreiber zu begrenzen.
Zu diesen sogenannten Gatekeepern zählen neben Apple auch Amazon und Microsoft.
Entwickler dürfen nur über App Store ihre Apps anbieten
Ein weiterer Fokus der Untersuchung ist die neue Gebühr von Apple, die 50 Cent pro Erstinstallation einer App bei mehr als einer Million Downloads beträgt.
Diese Gebühr wird daraufhin geprüft, ob sie wettbewerbsverzerrend ist oder die Bestimmungen des DMA verletzt.
Entwickler haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Apps ausschließlich über den App Store anzubieten und dabei eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent der digitalen Erlöse zu zahlen.
Diese Praxis steht ebenfalls im Mittelpunkt der Untersuchung, um sicherzustellen, dass keine unfairen Wettbewerbsbedingungen entstehen.
Apple drohen Strafen in Höhe von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes – EU-Kommission gegen Apple
Sollte Apple gegen die Vorschriften des DMA verstoßen haben, könnten dem Unternehmen erhebliche Geldstrafen drohen.
Bei erstmaligen Verstößen könnten Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden, während wiederholte Verstöße sogar Strafen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes nach sich ziehen könnten.
EU-Kommission gegen Apple – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.
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