Gesetzesentwurf von Justizminister Buschmann sieht Verlängerung der Mietpreisbremse vor
Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden
Mietpreisbremse soll verlängert werden – Die Mietpreisbremse, die erstmals 2015 eingeführt wurde, soll nach einem neuen Gesetzentwurf des Justizministers Marco Buschmann bis Ende 2028 verlängert werden.
Mit dieser Maßnahme soll das rasante Ansteigen der Mieten in deutschen Ballungsräumen weiterhin eingedämmt werden.
Die Mietpreisbremse ist darauf ausgelegt, Mieter zu schützen und die Erhöhung der Mieten bei Neuvermietungen zu begrenzen.
Laut der bestehenden Regelung darf die Miete bei einem neuen Mietvertrag nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ziel ist es, insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Mieter vor überhöhten Mietforderungen zu schützen.
Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass Mieten in Städten mit hoher Nachfrage nach Wohnraum nicht unkontrolliert steigen.
Mietpreisbremse soll stärker verfassungsrechtlich kontrolliert werden
Das Justizministerium betonte, dass der neue Gesetzentwurf sicherstellen soll, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsrechtlichen Kontrolle unterliegt.
Es sollen höhere Anforderungen an die Begründung gestellt werden, wenn die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet wiederholt angewendet wird.
Dies soll gewährleisten, dass die Regelungen nicht pauschal und ungerechtfertigt angewendet werden.
Mietpreisbremse als Mittel gegen steigende Mieten – Mietpreisbremse soll verlängert werden
Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 soll weiterhin sicherstellen, dass in Gebieten mit angespannter Wohnungslage die Mieten nicht unkontrolliert steigen.
Besonders in Städten, in denen Wohnraum knapp und die Nachfrage hoch ist, wird die Regelung als notwendig erachtet, um soziale Ungerechtigkeiten zu verhindern und bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten.
Mietpreisbremse Hintergrund – Mietpreisbremse soll verlängert werden
Die Mietpreisbremse ist ein Instrument im deutschen Mietrecht, das darauf abzielt, den Anstieg der Mietpreise in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen.
Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 können Vermieter in bestimmten Gebieten die Miete bei Neuvermietungen maximal um 10 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.
Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. Die Mietpreisbremse soll insbesondere Mieter mit geringem Einkommen entlasten und einen sozialen Ausgleich schaffen.
Kritiker bemängeln jedoch, dass die Regelung nicht flächendeckend kontrollierbar sei und notwendige Investitionen in den Wohnungsbau hemmen könnte.
Befürworter hingegen sehen in ihr ein wichtiges Mittel, um Wohnraum in Ballungsgebieten bezahlbar zu halten und soziale Segregation zu verhindern.
Mietpreisbremse soll verlängert werden – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.