Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst: Schlichter schlagen zweistufige Einkommenserhöhung vor
Tarifkonflikt öffentlicher Dienst – Vorschlag bringt neue Bewegung in festgefahrene Verhandlungen – Entscheidung am 5. April erwartet
Im festgefahrenen Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen zeichnet sich eine mögliche Lösung ab.
Die Schlichtungskommission, die nach dem Scheitern der regulären Verhandlungen eingesetzt wurde, hat nun einen Kompromissvorschlag vorgelegt.
Dieser sieht zweistufige Gehaltserhöhungen für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor.
Konkret sollen die Einkommen ab dem 1. April 2025 um drei Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro monatlich, steigen.
Eine zweite Erhöhung in Höhe von 2,8 Prozent soll zum 1. Mai 2026 folgen. Die vorgeschlagene Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 27 Monate.
Neue Elemente: Mehr Freizeit statt Sonderzahlungen
Neben der linearen Einkommenserhöhung enthält der Vorschlag ein weiteres Novum: Künftig könnten Beschäftigte – mit Ausnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in zusätzliche freie Tage umwandeln.
Damit reagiert die Schlichtungskommission offenbar auf den Wunsch vieler Beschäftigter nach mehr Flexibilität und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Wie viele zusätzliche freie Tage dabei möglich wären, soll noch im Detail verhandelt werden. Der innovative Vorschlag könnte vor allem bei jüngeren Beschäftigten und Familien Anklang finden.
Verhandlungen vor dem Aus – dann kam die Schlichtung
Dem Schlichterspruch war ein zäher Verhandlungsprozess vorausgegangen.
Die Gespräche zwischen den Gewerkschaften Verdi und dem dbb Beamtenbund auf der einen sowie den kommunalen Arbeitgeberverbänden und dem Bundesinnenministerium auf der anderen Seite galten zuletzt als völlig festgefahren.

Mitte März wurden die Verhandlungen ohne Ergebnis abgebrochen.
Daraufhin rief Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Schlichtung an.
Die Kommission wurde unter dem Vorsitz des früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und Hans-Henning Lühr, ehemals Bremer Staatsrat, gebildet. Beide gelten als erfahrene Moderatoren mit hohem Sachverstand und politischem Fingerspitzengefühl.
Gewerkschaften forderten deutlich mehr – Tarifkonflikt öffentlicher Dienst
Der Schlichterspruch liegt spürbar unter den ursprünglichen Forderungen der Gewerkschaften.
Verdi und der dbb hatten acht Prozent mehr Lohn verlangt – mindestens 350 Euro monatlich – sowie drei zusätzliche freie Tage pro Jahr.
Diese Forderungen stießen bei den Arbeitgebern auf deutlichen Widerstand.
Angesichts angespannter Haushaltslagen verwiesen sie auf die begrenzte Finanzierbarkeit solcher Erhöhungen.
Trotzdem enthält der Vorschlag Elemente, die beide Seiten ansprechen könnten: moderate finanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten bei gleichzeitiger langfristiger Planbarkeit für die Arbeitgeber.
Zudem könnte die Möglichkeit, Sonderzahlungen in Freizeit umzuwandeln, als flexibles Instrument zusätzlichen Ausgleich schaffen.
Entscheidung am 5. April erwartet – Tarifkonflikt öffentlicher Dienst
Ob der Vorschlag der Schlichter am Ende zur Lösung des Tarifkonflikts führt, bleibt abzuwarten.
Die Tarifparteien wollen am 5. April 2025 über die Empfehlung beraten und entscheiden.
Gewerkschaftsvertreter sprachen von einem „ernstzunehmenden Vorschlag“, hielten sich aber mit einer Bewertung zunächst zurück.
Auch die kommunalen Arbeitgeber äußerten sich vorsichtig optimistisch, wiesen aber erneut auf die Haushaltslage vieler Kommunen hin.
Sollte der Schlichterspruch angenommen werden, wäre ein monatelanger Tarifkonflikt zumindest vorerst beendet – und ein drohender bundesweiter Streik im öffentlichen Dienst abgewendet.
Sollte jedoch keine Einigung erzielt werden, drohen neue Arbeitsniederlegungen mit Auswirkungen auf Kitas, Verwaltung, Müllabfuhr und Nahverkehr.
Kompromiss mit Chancen – Tarifkonflikt öffentlicher Dienst
Der Vorschlag der Schlichtungskommission bringt nach wochenlangem Stillstand neue Dynamik in die Tarifauseinandersetzung.
Zwar ist die angestrebte Lösung für beide Seiten mit Zugeständnissen verbunden, doch die Zweistufigkeit der Erhöhung sowie die Flexibilisierung durch zusätzliche freie Tage könnten ein tragfähiger Kompromiss sein.
Ob er ausreicht, um die Tarifparteien zu einer Einigung zu bewegen, wird sich am 5. April zeigen – es wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Stabilität und Anerkennung im öffentlichen Dienst.
Tarifkonflikt öffentlicher Dienst – Wir bleiben am Ball für Sie. BerlinMorgen.